Seit Mittwoch brauchen Patienten bei der Physiotherapie oder Fußpflege, wenn sie auf Rezept behandelt werden, keinen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen. Das regelt eine veränderte Allgemeinverfügung des Kreises Görlitz, die am Mittwoch in Kraft trat. Für alle anderen Personen gilt aber die Testpflicht, wenn sie körpernahe Dienstleistungen nachfragen, wie beispielsweise Frisör und Kosmetik.
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