Seit Montag prüfen die 24 Finanzämter in Sachsen die Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2020. Zur Abgabe sind diesmal viele Arbeitnehmer verpflichtet, die sonst keine Erklärung abgeben mussten, im Corona-Jahr jedoch Lohnersatzleistungen, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, von über 410 Euro bezogen haben. Das wirft viele Fragen auf. Antworten gab es beim SZ-Telefonforum von Gabi Kneschk (Vereinigte Lohnsteuerhilfe), Jana Bauer (Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine) und Antje Barth (Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring).
Ich bin seit Mai 2020 in Kurzarbeit und arbeite nur 50 Prozent. Mein Arbeitgeber stockt das Gehalt auf. Wie wird sich das steuerlich auswirken?