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Corona wird zur häufigsten Berufskrankheit

Die Bundesregierung macht den Weg für eine schnelle Anerkennung frei. Die Folge: hohe Kosten für die Kassen.

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Stecken sich Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im beruflichen Umfeld mit dem Coronavirus an, kann das als Berufserkrankung oder Arbeitsunfall gelten. Dauermüdigkeit ist eine der häufigsten Folgen.
Stecken sich Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im beruflichen Umfeld mit dem Coronavirus an, kann das als Berufserkrankung oder Arbeitsunfall gelten. Dauermüdigkeit ist eine der häufigsten Folgen. © dpa/Christin Klose

Von Finn Mayer-Kuckuk

Covid-19 ist keine Grippe: Das gilt auch für den Status als Berufskrankheit. Nachdem das Arbeitsministerium im vergangenen Jahr die Weichen gestellt hat, die Pandemie entsprechend zu behandeln, haben sich Covid-Folgen in der Statistik der Unfallkassen schnell nach ganz oben gearbeitet. Seit Beginn der Pandemie bis Ende Februar sind bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 77.907 Verdachtsfälle auf Covid als Berufskrankheit eingegangen. Das ist ungefähr so viel wie die Gesamtzahl sonstiger Meldungen in einem normalen Jahr. Corona verdoppelt also die Zahl der Berufserkrankungen.

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