In der dritten Corona-Welle galt es bereits - und ein Jahr später ist es wieder da: das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Pünktlich zur Glühweinzeit. Das Landratsamt Pirna hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 12. Dezember gilt. Allerdings haben nicht alle Städte exakt abgegrenzte Verbotszonen ausgewiesen. Was dort gilt und wie diese Zonen überhaupt zustande gekommen sind.
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