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Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben

Bund und Länder haben am Donnerstag beschlossen, wie Deutschland durch den Corona-Winter kommen will. In Sachsen gilt vieles davon schon.

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Bund und Länder haben sich unter anderem auf erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bundesweit geeinigt.
Bund und Länder haben sich unter anderem auf erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bundesweit geeinigt. © AFP-Pool

Berlin. Zum Brechen der vierten Corona-Welle in Deutschland haben sich Bund und Länder auf bundesweit deutlich schärfere Vorgaben und Einschränkungen geeinigt. Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test - also 2G plus - vorgeschrieben werden.

Sachsen ist deutschlandweiter Hotspot und hat mit der aktuell gültigen Corona-Notfallverordnung schon seit dem 22. November harte Einschränkungen im öffentlichen Leben umgesetzt. „Die Bundesländer benötigen auch künftig alle erforderlichen Instrumente im Kampf gegen die Corona-Pandemie“, sagte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) nach der Konferenz. Er geht davon aus, dass Sachsen mit seinen verschärften Schutzmaßnahmen nach Auslaufen der aktuellen Notfallverordnung am 12. Dezember weitermachen kann. Sachsen könne wegen des hohen Infektionsgeschehens derzeit keine Erleichterungen vornehmen, sagte Kretschmer. Man müsse handlungsfähig bleiben.

Diese Corona-Regeln wurden beschlossen

Die Bund-Länder-Runde mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschloss am Donnerstag folgende Punkte:

  • 2G BEIM SHOPPEN UND FREIZEIT: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben - ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).
  • Der sächsische Einzelhandel setzt die 2G-Regel schon um. Ungeimpfte haben nur noch Zugang zu Geschäften der Grundversorgung. In Sachsen sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Museen, und Theater geschlossen – voraussichtlich bis mindestens 9. Januar. Auch Bäder und Saunen mussten schließen, wenn sie nicht der medizinischen Versorgung dienen. Offen sind lediglich Bibliotheken und die Außenbereiche von Zoos.
  • GROSSVERANSTALTUNGEN UND FUSSBALL: Flächendeckende «Geisterspiele» sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15.000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5.000 Zuschauer - Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.
  • Alle Großveranstaltungen in Sachsen sind abgesagt. Fußballspiele finden auch in Zukunft ohne Publikum statt. „Das ist in der Situation, in der sich Sachsen befindet, auch absolut notwendig“, sagte Kretschmer.

  • RESTAURANTS: Werden nicht bundesweit geschlossen. Regional sollen aber "zeitlich befristete" Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.
  • Unter Einhaltung der 2G-Regel dürfen Restaurants in Sachsen nur zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. Der Ausschank und der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Auch touristische Übernachtungen sind untersagt, erlaubt sind nur Dienstreisen.

  • BARS, CLUBS, PARTYS: Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.
  • Alle Clubs, Diskotheken und Bars in Sachsen sind geschlossen. Für private Feiern gibt es bisher keine Einschränkungen – für Geimpfte und Genesene gelten keine Kontaktbeschränkungen.

  • KONTAKTE: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
  • In Sachsen sind die Kontaktbeschränkungen noch härter. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur mit einer weiteren Person treffen – nicht mitgezählt werden dabei Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

  • BÖLLERVERBOT ZUM JAHRESWECHSEL: Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf "publikumsträchtigen" Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben. Kretschmer begrüßte diese Entscheidung. Damit sollen die Krankenhäuser, „die jetzt schon am oberen Limit arbeiten“, nicht zusätzlich belastet werden. Das Verkaufsverbot muss das Bundesinnenministerium erlassen.
  • MASKENPFLICHT IN SCHULEN: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: "In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen."
  • Schülerinnen und Schüler in Sachsen müssen bisher ab Klasse 5 auch im Unterricht Masken tragen. In Grund- und Förderschulen gilt die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem -gelände.

  • WEITERE SCHRITTE: Der Bundestag wird gebeten, weitere Instrumente gesetzlich zu ermöglichen - etwa befristete Gaststätten-Schließungen, Alkohol-Verbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen. Dafür muss das Infektionsschutzgesetz erneut geändert werden. Die Novelle könnte nach SZ-Informationen voraussichtlich erst am 15. oder 16. Dezember durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

  • IMPFUNGEN: Jeder, der eine Erstimpfung und "fristgerecht" seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, soll diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen. Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet.

  • ALLGEMEINE IMPFPFLICHT: Bund und Länder gehen davon aus, dass diese ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag «zeitnah» über das Thema entscheiden wolle.

  • AUSLAUFENDER IMPFSTATUS: Noch keine Entscheidung. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status "geimpft" künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.

  • KRISEN- UND EXPERTENSTAB: Im Bundeskanzleramt soll außerdem ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet werden, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer diesen führen soll. Ebenfalls im Kanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

Kretschmer sieht Sachsen als "Vorreiter"

Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern nun per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.

Das sächsische Kabinett will am Dienstag über die weiteren Schritte in der Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. "Eine wirkliche Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn klar ist, was die Änderungen im Infektionsschutzgesetz sein werden", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer.

Mit Blick auf die Vereinbarungen von Bund und Ländern sagte Kretschmer: "Alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt sein müssen, sollten unterbleiben. Wir müssen uns auf ein Prinzip verständigen, dass Kontakte dann möglich sind, wenn Personen vollständig geimpft sind", unterstrich er.

Wo dies nicht der Fall ist, müssten die Menschen Einschränkungen in Kauf nehmen. 2G werde für die kommenden Monate das Instrument sein, worauf sich die Menschen einstellen müssen. "Sachsen war hier Vorreiter", sagte Kretschmer. (SZ/mit dpa)

Aktualisiert am 2. Dezember 2021, 17.50 Uhr