SZ + Dresden
Merken

Die Grenzen der sächsischen Corona-Verordnung

Die Corona-Gesetzeslage in Sachsen ist auch für Richter nicht immer eindeutig. Viele Regelbrecher kommen statt Bußgeldern mit Freispruch davon.

Von Alexander Schneider
 5 Min.
Teilen
Folgen
Die Polizei kontrolliert die Corona-Regeln immer engmaschiger. Wer bei Verstößen erwischt wird, landet möglicherweise vor Gericht. Doch dort gibt es reihenweise Freisprüche.
Die Polizei kontrolliert die Corona-Regeln immer engmaschiger. Wer bei Verstößen erwischt wird, landet möglicherweise vor Gericht. Doch dort gibt es reihenweise Freisprüche. © dpa/Sebastian Willnow

Dresdens Mann für alle Fälle ist Anfang 60 und ist nicht leicht aus der Ruhe zu bringen. Richter Jochen Meißner am Amtsgericht Dresden hat es nicht nur mit kleineren und größeren Straftätern zu tun, in seiner Sonderzuständigkeit landen auch Bußgeldverfahren aller Art, immer wenn Betroffene ihre Sanktion nicht akzeptieren. Leute, die den Wildwuchs in ihrem Schnittgerinne wuchern lassen oder die ihre Kinder nicht zur Schule schicken – und seit Corona kommen auch vergessliche Maskenmuffel dazu, spitzfindige Demonstranten, hartnäckige Hygiene-Rowdys und andere. Ein-, zweimal die Woche sitzen sie vor dem Mann in der schwarzen Robe.

Manchmal geht es wie am Fließband. Dann rattert der Richter im Viertelstundentakt immer neu die Verfahrens-Liturgie herunter. Belehrung zum Tragen der Masken im Saal – Personalienfeststellung – „Der Vorwurf ist Ihnen bekannt, was wollen Sie tun?“ Viele sitzen mit Anwalt da, auch die blonde Taxifahrerin, die im Februar ein 60-Euro-Knöllchen erhalten hatte, weil sie Fahrgäste befördert, aber angeblich nicht „verhütet“ hatte.

Ein bekannter rechtsextremer Anwalt

Ihre Angebote werden geladen...