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Die neuen Regeln für Corona-Tests auf der Arbeit

Friseure tun es schon, sächsische Verkäufer sind ab nächster Woche dazu verpflichtet: Testen auf Corona wird im Arbeitsleben immer wichtiger. Was gilt?

Von Georg Moeritz & Luisa Zenker
 8 Min.
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So sieht der Selbsttest aus, den sächsische Arbeitgeber demnächst an ihre Beschäftigten ausgeben werden. In den kommenden Wochen gelten neue Testpflichten.
So sieht der Selbsttest aus, den sächsische Arbeitgeber demnächst an ihre Beschäftigten ausgeben werden. In den kommenden Wochen gelten neue Testpflichten. © Steffen Unger

Dresden. Die Selbsttests gibt es zunehmend in Supermärkten und Drogerien, und Schnelltests sind grundsätzlich in großer Menge verfügbar. Zugleich nimmt die Impfkampagne mit fast zehn Millionen erwarteten Dosen pro Monat deutlich an Fahrt auf.

Doch die neue Situation führt auch zu neuen Unklarheiten. Es gelten Regeln zum Testen für Betriebe in Sachsen mit arbeitsrechtlichen Folgen. Sächsische.de beantwortet die wichtigsten Fragen, sortiert nach den Themen Testpflicht und Impfung.

Fragen und Abtworten zu Tests und Testpflicht

In welchen Betrieben in Sachsen gilt demnächst eine Testpflicht?

Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt in Sachsen sind ab nächsten Montag, 15. März, zum Coronatest einmal pro Woche verpflichtet. Für Friseure und Fahrlehrer gilt das schon jetzt.

Eine Woche später, am 22. März, tritt noch eine Testpflicht in Sachsen in Kraft: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest anzubieten – sofern die Beschäftigten am Arbeitsplatz präsent sind, also nicht im Homeoffice. Die Landesregierung hat angekündigt, die Pflicht zu verschieben, falls doch nicht ausreichend Tests zu bekommen sein sollten. Das muss ein Arbeitgeber aber nachweisen und seine Bemühungen dokumentieren.

Was sagt Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig zur Teststrategie?

Anfang dieser Woche hat Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) im CoronaCast, dem Podcast von Sächsische.de, die Hintergründe der Teststrategie und die Verpflichtungen für Unternehmen erläutert. Die ganze Folge hören Sie über den eingebetteten Player. Mehr Hintergründe dazu lesen Sie in diesem Artikel: "Sachsens Wirtschaft funktioniert"

Was müssen Arbeitgeber jetzt rasch beachten?

Das Sozialministerium von Petra Köpping (SPD) in Dresden hat einen Katalog mit Fragen und Antworten im Internet veröffentlicht. Inzwischen sind dort einige Antworten aktualisiert worden, nachdem Sachsens Industrie- und Handelskammern (IHK) und Wirtschaftsverbände um Klärung von Details gebeten hatten. Dort wird nun auch erklärt, was als "direkter Kundenkontakt" gilt: nicht nur Berührungen wie bei einer Physiotherapie, sondern auch das persönliche Zusammentreffen mit Kunden, die eine Ware kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen.

Unabhängig von der Dauer gilt ein "Kontakt von Angesicht zu Angesicht" als direkter Kundenkontakt. Verkäufer im Laden müssen also wöchentlich einen Test machen.

Direkter Kundenkontakt ist aber ausgeschlossen, wenn zum Beispiel der Arbeitsbereich an der Kasse eines Supermarktes vollständig durch Plexiglas vom Kundenraum abgetrennt ist.

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