Dresden. Die Ausgangsbeschränkungen sind nur über die Feiertage gelockert, ab 27. Dezember gilt wieder: Das Haus darf nur aus triftigem Grund verlassen werden, ab 22 Uhr gar nicht mehr. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Darauf weist die Stadt hin.
Polizei und gemeindlicher Vollzugsdienst werden die Einhaltung dieser Regeln auch zwischen Weihnachten und Neujahr kontrollieren, teilt die Stadtverwaltung mit. (SZ/trw)
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