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Corona-Kontrollen zwischen den Jahren

Die Dresdner Polizei kontrolliert die Einhaltung von Ausgangsbeschränkung und Maskenpflicht auch zwischen Weihnachten und Neujahr.

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Auch zwischen Weihnachten und Neujahr kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Regeln im öffentlichen Raum.
Auch zwischen Weihnachten und Neujahr kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Regeln im öffentlichen Raum. © Christian Juppe

Dresden. Die Ausgangsbeschränkungen sind nur über die Feiertage gelockert, ab 27. Dezember gilt wieder: Das Haus darf nur aus triftigem Grund verlassen werden, ab 22 Uhr gar nicht mehr. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Darauf weist die Stadt hin.

Polizei und gemeindlicher Vollzugsdienst werden die Einhaltung dieser Regeln auch zwischen Weihnachten und Neujahr kontrollieren, teilt die Stadtverwaltung mit. (SZ/trw)

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