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Dresden erlässt neue Quarantäne-Regeln

Kontaktpersonen von Delta-Infizierten müssen nicht in Quarantäne, wenn sie geimpft oder genesen sind. Ihnen wird aber dringend zu PCR-Tests geraten.

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PCR-Tests sind ein wichtiger Baustein der Dresdner Quarantäne-Regeln. Für Kontaktpersonen gibt es sie in vielen Testzentren kostenlos.
PCR-Tests sind ein wichtiger Baustein der Dresdner Quarantäne-Regeln. Für Kontaktpersonen gibt es sie in vielen Testzentren kostenlos. © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Dresden. Die Landeshauptstadt Dresden ändert ihre Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus Getesteten. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 16. Juli, in Kraft und gilt bis Sonntag, 15. August.

Nach den neuen Regeln müssen sich Kontaktpersonen, die genesen oder vollständig geimpft sind, nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn beim sogenannten "Quellfall" die Delta-Variante nachgewiesen wurde oder der Verdacht einer Infektion mit dieser Variante besteht. Der Nachweis der Genesung oder vollständigen Impfung muss beim Gesundheitsamt eingereicht werden.

Dieses rät Kontaktpersonen dringend, sich zwischen Tag sieben und zehn nach dem letzten Kontakt zum Infizierten, beziehungsweise nach dessen festgestellter Infektion, mit einem PCR-Test auf Corona untersuchen zu lassen. Dazu darf sogar die Quarantäne unterbrochen werden. PCR-Tests gibt es kostenfrei in vielen Testzentren wie zum Beispiel im Kulturpalast. Dafür muss das Schreiben des Gesundheitsamtes vorgelegt werden.

Außerdem empfiehlt das Amt allen Kontaktpersonen, sich vor dem Ende der Quarantäne mittels PCR-Test testen zu lassen - nicht mehr nur mit einem Antigenschnelltest. Positiv Getesteten wird weiter die Testung mittels Antigenschnelltest (kein Selbsttest) empfohlen. Diese Tests können bei Vorlage des Schreibens vom Gesundheitsamt ebenfalls kostenfrei in einem Testzentrum in Anspruch genommen werden.

Angehörige des Hausstandes mit Kontakt sowie positiv Getestete mit einem bestätigten oder Delta-Verdachtsfall müssen sich testen lassen. Kontaktpersonen dürfen den PCR-Test frühestens zwei Tage vor Ende ihrer Quarantäne durchführen lassen, Indexfälle den Antigenschnelltest am vorletzten Tag der Absonderung. Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, verlängert sich die Quarantäne um fünf Tage. Damit soll der weiteren Ausbreitung der Delta-Variante besser vorgebeugt werden, erklärt das Gesundheitsamt.

Hintergrund der Regel-Änderung ist ein neuer Erlass des Freistaats.

Den Text der Allgemeinverfügung im Wortlaut können Sie hier nachlesen. (SZ)