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Hier gilt in Dresden Maskenpflicht im Freien

Seit Freitag ist auch Dresden Corona-Risikogebiet. Die Stadt verordnet deshalb ab Dienstag eine Maskenpflicht auch im Freien. Für diese Gebiete gilt sie.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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In Dresden gilt ab 27. Oktober eine ausgeweitete Maskenpflicht. In gewissen Gebieten müssen die Dresdner dann auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
In Dresden gilt ab 27. Oktober eine ausgeweitete Maskenpflicht. In gewissen Gebieten müssen die Dresdner dann auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. © Symbolbild/Sebastian Gollnow/dpa

Dresden. Seit Freitag gilt die Stadt Dresden offiziell als Corona-Risikogebiet. Zum ersten Mal seit Einführung der Corona-Ampel wurde die Grenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche überschritten. Am Freitag stand die Corona-Ampel bei einem Wert von 57. In der Reaktion hat die Stadt Dresden am selben Tag eine neue Corona-Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt allerdings erst ab dem 27. Oktober, 0 Uhr.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet auch eine ausgeweitete Maskenpflicht. In diesen Gebieten muss dann in Dresden auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

Die Pflicht in den gezeigten Gebieten gilt von Montag bis einschließlich Samstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 4 Uhr am Folgetag. Ausgenommen sind Jogger und Radfahrer, wenn sie nicht verweilen. Die Maskenpflicht gilt darüber hinaus überall in Dresden an Bus- und Bahnhaltestellen, in Bahnhöfen und auf Wochenmärkten.

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