Dresden. Am Dresdner Hauptbahnhof ist am Donnerstag eine Masken-Kontrolle der Polizei eskaliert und endete mit Anzeigen gegen eine Frau aus dem Erzgebirgskreis. Das teilte die Bundespolizei Dresden am Freitag mit.
Eine Streife habe die 37-jährige Deutsche im Hauptbahnhof kontrolliert, da sie keine Mund-Nase-Bedeckung getragen habe. Die Beamten hätten sie darauf hingewiesen, dass das an allen Haltepunkten, Bahnhöfen und in den Zügen der Deutschen Bahn AG obligatorisch sei.
Die Frau zeigte sich uneinsichtig und sei deshalb darüber belehrt worden, dass sie eine Ordnungswidrigkeit gemäß des Infektionsschutzgesetzes begehe. Ihre dafür erforderlichen Personaldaten habe sie nicht herausgegeben. Stattdessen erklärte sie, alle Maßnahmen der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung kategorisch abzulehnen, und versuchte mehrmals wegzugehen, was die Polizisten unterbinden konnten.
Polizei droht, Waffe einzusetzen
Auch eine Durchsuchung auf der Wache der Bundespolizei Dresden sei ihr angedroht worden, um ihre Identität festzustellen, teilt die Polizei mit. Darauf habe die Frau geantwortet "Wissen Sie, was gegen Corona schützt?" und dabei ein zwölf Zentimeter langes Küchenmesser aus der Handtasche gezogen, mit dem sie die Beamten bedrohte.
"Um diese Gefahr für Leib und Leben der Beamten abzuwehren, drohten sie den Einsatz ihrer Schusswaffe an und nahmen eine entschlossene Sicherungshaltung ein", schreibt die Bundespolizei. Die Beamten hätten die 37-Jährige aufgefordert, das Messer abzulegen. Das tat sie schließlich auch, wurde daraufhin zu Boden gebracht, gefesselt und in die Diensträume geführt.
Dabei habe sie die eingesetzten Beamten beleidigt, nach ihnen getreten und sich weiterhin "äußerst unkooperativ" verhalten. Vereinzelt hätten umherstehende Personen versucht die polizeilichen Maßnahmen durch Zwischenrufe zu stören. "Dies wurde kommunikativ unterbunden."
Schon früher gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen
In den Diensträumen der Bundespolizei wurde der Frau dann der Tatvorwurf der Beleidigung, Bedrohung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung gemacht. Das Messer wurde sichergestellt. Außerdem wurden Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Infektionsschutzgesetz gefertigt. Die Deutsche Bahn AG sprach zudem ein einjähriges Hausverbot aus. Ein durchgeführter Atemalkoholtest sei negativ gewesen.
Die Frau soll laut Polizei in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen des Erschleichens von Leistungen und des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz in Erscheinung getreten sein. Nach Ende aller polizeilichen Maßnahmen wurde sie auf freien Fuß entlassen.
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