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Was die neuen Corona-Regeln für Sachsens Sport bedeuten

Die Schließung von Sportstätten betrifft auch Schwimmhallen und Fitnessstudios, gilt aber nicht für alle. Paragraf 13 regelt auch Ausnahmen. Ein Überblick.

Von Tino Meyer & Michaela Widder
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Schnee am Elbufer ist mittlerweile nichts Neues mehr in Dresden – und leere Tribünen Corona-bedingt auch.
Schnee am Elbufer ist mittlerweile nichts Neues mehr in Dresden – und leere Tribünen Corona-bedingt auch. © dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

Dresden. Sachsen hat seit Montag verschärfte Pandemie-Regeln – und in der Corona-Notverordnung erstmals auch einen eigenen Paragrafen für den Sport. Ob das die Folgen des heftigen Protests von Verbänden und Vereinen sind, nachdem in der zuletzt geltenden Verordnung der organisierte Sport in Sachsen als private Zusammenkunft eingestuft wurde?

Festgehalten sind die neuen Sport-Regelungen in Paragraf 13. Mit Aberglauben der Verantwortlichen in Verbänden und Vereinen hat es allerdings nichts zu tun, dass auch diesmal kaum einer zufrieden ist mit den Festlegungen. Was jetzt im sächsischen Sport erlaubt ist und was nicht – hier die Antworten auf grundlegende Fragen.

Welche Regeln für den Sport gelten jetzt in Sachsen?

Der Paragraf 13 mit dem Titel „Sport“ umfasst vier Absätze, und gleich im ersten ist unmissverständlich festgelegt: Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs ist untersagt.

Absatz zwei regelt zahlreiche Ausnahmen. So dürfen Schul- und Dienstsport sowie sportwissenschaftliche Studiengänge weiter stattfinden, auch Leistungssportler mit Kaderstatus, lizenzierte Profisportler sowie Kinder und Jugendliche eines Nachwuchsleistungszentrums der professionellen Teamsportarten sind vom Verbot ausgenommen, sie müssen jedoch allesamt die 3G-Regel erfüllen, also geimpft, genesen oder getestet sein.

Entscheidend ist Absatz drei: Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind generell vom Sport-Verbot ausgenommen, für deren Trainer gilt die 3G-Regel.

Was heißt das für den organisierten Sport im Amateur-/Freizeitbereich?

In einem Satz: Sport darf bis mindestens 12. Dezember, so lange gilt die aktuelle Verordnung, nicht stattfinden; Ausnahme Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Auch Zusammenkünfte von Vereinsgremien sind derzeit untersagt – mit Ausnahme von zwingend gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungen, die aus rechtlichen Gründen nicht online durchgeführt werden können. Diese Sitzungen sind dann unter der Beachtung der 3G-Regelungen durchzuführen.

Wie wird in den Sportarten auf die neue Verordnung reagiert?

Die sächsischen Verbände haben mittlerweile zwangsläufig alle den Wettkampfbetrieb bis auf Weiteres unterbrochen oder, wie die Ringer, vorzeitig beendet. Sachsens Handballer hatten bereits in der Vorwoche mit dem Erreichen der Überlastungsstufe den Spielbetrieb in allen Altersklassen gestoppt, auch im Nachwuchsbereich. Dem hat sich nun auch der Volleyballverband angeschlossen, und auch der Fußballverband auf Landesebene. Dresdens Stadtverband Fußball lässt indes die Wettbewerbe in den Altersklassen E-, D- und C-Jugend noch weiterlaufen.

Knifflig bis unübersichtlich ist die Lage in bundesländerübergreifenden Spielklassen wie der Fußball-Oberliga. In der Staffel Süd sind neben den sächsischen Teams Budissa Bautzen, Bischofswerdaer FV und Oberlausitz Neugersdorf auch Mannschaften aus Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten. Obwohl auch dort der Spielbetrieb auf Landesebene jetzt ausgesetzt ist, lehnt der Nordostdeutsche Fußballverband eine generelle Saisonunterbrechung bislang ab. Vielmehr darf jeder Verein selbst über die Spieldurchführung entscheiden – mit dem Ergebnis, dass am vergangenen Wochenende sechs von neun Partien ausgefallen sind. Weil laut neuer sächsischer Verordnung auch Training selbst unter strikter Einhaltung der 2G-Regel nicht mehr möglich ist, geht man bei den Vereinen davon aus, dass zeitnah die naheliegende wie grundlegende Entscheidung getroffen wird: Saisonunterbrechung mindestens bis Jahresende.

Im Handball berät der Mitteldeutsche Verband mit den Klubs (aus Sachsen: Männer SG Pirna/Heidenau und HC Elbflorenz Dresden II; Frauen Görlitzer HC) am Dienstagabend in einer Videokonferenz über das weitere Vorgehen. Auch hier gehen alle Beteiligten von einer Unterbrechung aus.

Was ist mit Schwimmhallen, Tanzschulen und Fitnessstudios?

Anders als im letzten Lockdown vor einem Jahr sind Schwimmhallen geöffnet – fürs Kindertraining bis zum Alter von 16 Jahren, für Schwimmkurse, Schulschwimmen und für Sportschüler. Der öffentliche Badebetrieb ist allerdings eingestellt. Fitnessstudios müssen seit Montag wieder komplett schließen, einzige Ausnahme bilden medizinische Behandlungen – die in der Praxis jedoch tatsächlich echte Ausnahmen sind.

In Tanzschulen dürfen Kinder und Jugendliche bis 16 weiter unterrichtet werden, Erwachsenenkurse müssen abgesagt bzw. auf die Zeit nach dem 12. Dezember verschoben werden.

Welche Auswirkungen haben die Regeln für Profivereine?

Sportler dürfen weiter trainieren und spielen – unter Ausschluss von Zuschauern. Dynamo Dresdens erstes coronabedingtes Geisterspiel in dieser Saison ist die Partie am 5. Dezember gegen den Karlsruher SC, nachdem am Sonntag noch knapp 9.000 Zuschauer unter Anwendung der 2G-Regel beim 1:0-Heimsieg gegen Düsseldorf im Stadion dabei waren.

Besonders hart treffen die neuen Bestimmungen in der zweiten Eishockey-Liga die Lausitzer Füchse aus Weißwasser, die bis zum 12. Dezember gleich vier Heimpartien ohne Fans austragen müssen.

Abgesehen von den finanziellen Einbußen weisen die Trainer auf den sportlichen Nachteil hin, da in anderen Bundesländern Spiele erst mal weiter mit Zuschauern stattfinden. Von Wettbewerbsverzerrung war zuletzt schon öfter die Rede, als in den Bundesländern unterschiedliche Corona-Regeln für die Auslastung der Stadien galten.

Was heißt das für die Winter-Weltcups in Altenberg und Dresden?

Vereinfacht ausgedrückt: Die Wettkämpfe finden statt, aber ohne Zuschauer. Das gilt für die Weltcups im Bob und Skeleton am zweiten Adventswochenende sowie im Rodeln ein Wochenende danach jeweils in Altenberg und auch das Skispringen in Klingenthal (9. bis 12. Dezember). Nur: Die Aufbauarbeiten von mobilen Tribünen und sanitären Einrichtungen waren bereits abgeschlossen (und damit Kosten entstanden), als der Zuschauer-Ausschluss entgegen bisheriger Zusagen doch festgelegt wurde. Bis zuletzt hatten die Organisatoren zumindest auf eine 2G+-Regelung gehofft.

Vage Hoffnung bleibt für Veranstaltungen in der zweiten Dezember-Hälfte. Denn die Entscheidung, ob am dritten Adventswochenende beim Ski-Weltcup am Elbufer sowie beim zweiten Bob- und Skeleton-Weltcup in Altenberg wieder Zuschauer zugelassen sind, fällt erst mit der neuen Corona-Verordnung am 13. Dezember. Mit Blick auf die Corona-Zahlen – die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen ist bei 960 angekommen, Tendenz weiter steigend – gilt es als sehr unwahrscheinlich, dass beide Weltcups mit Publikum stattfinden.

Wie sind die Reaktionen im Sport auf die Verschärfung der Regeln?

Glücklich ist im sächsischen Sport mit dem Quasi-Lockdown niemand, auch wenn zumindest Kinder diesmal nicht betroffen sind. Dass die Altersgrenze für Ausnahmen bei 16 Jahren liegt, stößt jedoch auf Kritik. Und die Profivereine monieren das kategorische Zuschauerverbot.

Am deutlichsten formuliert erneut Hermann Winkler sein Unverständnis. Sachsens Fußballverbandschef lieferte sich zuletzt einen verbalen Schlagabtausch mit Gesundheitsministerin Petra Köpping, als Vereinssport zur Privatsache erklärt wurde.

Diesmal sagt Winkler: „Ich habe den Eindruck, dass wir in die vierte Welle reinstolpern, ähnlich unvorbereitet wie in die erste. Es werden wieder Maßnahmen über Nacht ergriffen, und der Lockdown heißt anders. Ich bin nicht zufrieden. Die Politik hätte von Beginn an klare Kante zeigen müssen, auch in Bezug auf eine Impfpflicht. Der Sport ist wieder der Leidtragende.“