Dresden. Ab Montag wechseln die Dresdner Krippen, Kindergärten und Horte vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb. Das ist sozusagen die erste Lockerung neben den Schulen im Corona-Lockdown.
Doch es gibt Unklarheiten für die Träger, also die Betreiber der Kitas. Denn die meisten Einrichtungen werden nicht von der Stadt selbst betrieben.
Die "Outlaw Kinder- und Jugendhilfe" betreibt sieben Kitas in Dresden. "Wir haben in der vergangenen Woche angefangen, Schnelltests bei den Betreuerinnen und Betreuern durchzuführen", so der für Sachsen zuständige Regionalleiter Dirk Luther.
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Das sei aber nur möglich gewesen, weil vom Freistaat Tests zur Verfügung gestellt wurden. Das war bereits im Dezember erfolgt - für das andere Standbein von "Outlaw", die Jugendhilfeeinrichtungen. Das Unternehmen hat in Sachsen 361 Mitarbeiter - davon 141 in Kitas - und ist derzeit für 1.493 Kinder und Jugendliche zuständig.
Kita-Amt lehnte Erstattung von Tests ab
Luther beschreibt die Situation so: Vom Jugendamt der Stadt hat er zugesagt bekommen, dass Schnelltests und Schutzausrüstung gestellt oder erstattet werden - für den Kita-Bereich ist aber das Kita-Amt zuständig und dieses habe das abgelehnt.
"Ich erwarte, dass uns zeitnah Tests und Mittel für die benötigte Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden", so Luther." Der Träger habe die Möglichkeit Schnelltests durchzuführen. Denn als es im Dezember wegen widersprüchlicher Regelungen quasi ein Besuchsverbot in den Hilfseinrichtungen gab, hat ein Arzt sich angeboten, das "Outlaw"-Personal zum Testen auszubilden.
Darauf wurden dann vom Land Tests zur Verfügung gestellt. "Diese nutzen wir jetzt für das Kita-Personal", so Luther. "Aber die Tests sind bald aufgebraucht." Für Tests und Schutzausrüstung müsste die gemeinnützige Gesellschaft rund 23.000 Euro pro Monat ausgeben. Man habe Verantwortung für die Mitarbeiter, betont Luther. Aber die Finanzierung müsse schon geklärt werden.
Die Stadt erklärt nun, dass Schnelltests nur zwischen dem 14. Dezember und 10. Januar kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Und auch nur für "genehmigungspflichtige stationären Einrichtungen der Jugendhilfe", da in diesem Zeitraum Besucher nur mit Antigentest hinein durften und empfohlen wurde, die Mitarbeiter mindestens zweimal pro Woche zu testen.
"Hinsichtlich der Kindertageseinrichtungen gilt, dass sich Aussagen der Nichtanerkennungsfähigkeit von Kosten für Corona-Tests auf sogenannte anlasslose Tests beziehen", so Bildungsbürgermeister Jan Donhauser (CDU). "Bei anlassbezogenen Testungen handelt es sich um anerkennungsfähige Betriebskosten einer Einrichtung - innerhalb ihres Anspruchs, insoweit die Kosten für diese Testungen nicht anderweitig erstattet werden."
Direkte Kontaktpersonen müssen zum Testen in die Kita
Statt präventiver Schnelltests werden aber bei mehreren Corona-Fällen in Kitas die direkten Kontaktpersonen auf Corona von Laboren getestet. Bei den sogenannten PCR-Tests liegt das Ergebnis in der Regel nach einem Tag vor. Weil dann auch die Kinder getestet werden müssen, kommen dafür mobile Teams.
Allerdings ist das an Bedingungen geknüpft. Die Kitas müssen geeignete Räume wie Turn- oder Mehrzweckräume haben oder den Außenbereich dafür nutzen - sofern es nicht zu kalt ist. Dann müssen aber die direkten Kontaktpersonen zum Testen in die Kita kommen. Wegen der Quarantäne ist dort zwingend ein Aufeinandertreffen mit anderen Personen zu vermeiden.
Und auch die Testpersonen müssen Abstand zueinander halten. Dazu braucht es wischbare Böden und die Räume müssen zwingend nach den Tests gereinigt werden.
"Das ist ja schön und gut", sagt Luther. "Aber ich finde die Schnelltests genauso wichtig, da das Ergebnis unmittelbar vorliegt. Nur wenn man beide Beine benutzt, beginnt man zu laufen. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, um das Virus zu bekämpfen."
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