Bautzen. Seit dem 1. Dezember gilt für den Landkreis Bautzen eine neue Allgemeinverfügung. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen. Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 28. Dezember. Allerdings sorgt die Verfügung auch für einige Fragen. Sächsische.de hat Antworten vom Landratsamt eingeholt.
Wie ist das nun mit dem Mund-Nasen-Schutz?
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist jetzt auch unter freiem Himmel Pflicht – und zwar im Bereich von Fußgängerzonen, in verkehrsberuhigten Bereichen, auf öffentlichen Parkplätzen, auf Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen und auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Parkanlagen. Öffentlich zugänglich heißt laut Amtssprecherin Cynthia Thor: Die Anlage muss der jeweiligen Gemeinde gehören, von ihr bewirtschaftet und unterhalten werden. Das heißt auch, dass für Parks in Privathand möglicherweise andere Regeln gelten, die der Besitzer festlegt.
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Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Fortbewegung mit Fortbewegungsmitteln - zum Beispiel mit einem Fahrrad -, ohne zu verweilen, und die sportliche Betätigung. Cynthia Thor bestätigt: Wer joggend unterwegs ist, muss keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Beispiel: Beim Spaziergang auf Bautzens Grünem Ring ist ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Wer sich jedoch im Laufschritt bewegt, braucht die Maske nicht.
Wer darf wo besucht werden?
Und wie verhält es sich nun mit Besuchen? Dürfen Einwohner des Landkreises Bautzen Personen außerhalb des Landkreises besuchen? Genau genommen: nein. Denn in der Allgemeinverfügung heißt es: Das Verlassen des Hauses ohne triftigen Grund ist untersagt. Als solcher gelten unter anderem der Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Kita, zum Arzt oder zu wichtigen Dienstleistungen.
Gestattet ist aber der Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern, bei Kindern, für die man das Sorgerecht hat, bei hilfsbedürftigen Menschen und Kranken. Und da ist es auch egal, ob die Personen, die besucht werden sollen, im Landkreis oder außerhalb wohnen. Das Landratsamt beruft sich hier auf eine Rücksprache mit dem Freistaat - und diesem zufolge sei die Regelung "örtlich nicht begrenzt".
Wörtlich genommen heißt das also: Wer beispielsweise mit einem gesunden Bekannten etwa in Riesa Schach spielen will, darf ihn dazu nicht besuchen. Ist der Bekannte in Riesa aber krank, darf er auch von einem Bautzener, Kamenzer, Bischofswerdaer besucht werden.
Und wie ist es mit Besuchern von außerhalb des Landkreises oder Sachsens? Dürfen die in den Landkreis kommen? Auch hier beruft sich das Landratsamt auf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Und die regelt, wie viele Hausstände sich treffen dürfen, nicht aber, woher diese Hausstände kommen. "Demnach gibt es keine Einschränkungen, wo die Hausstände herkommen", erklärt Cynthia Thor, gibt aber zu bedenken: "Gegebenenfalls gibt es in anderen Bundesländern weitere Regelungen und Beschränkungen, die für deren Bewohner gelten."
Wie verhält es sich beim Einkaufen?
Ein weiteres Thema, das für Fragen sorgt: das Einkaufen. Die Auflagen dazu sind recht großzügig gestaltet. So darf im Landkreis Bautzen, in allen Nachbarlandkreisen und in Dresden eingekauft werden. Das heißt also: Einkaufen im rappelvollen Elbepark in Dresden dürfen Einwohner des Landkreises Bautzen - aber im weitläufigen Großen Garten in der Landeshauptstadt spazieren gehen oder joggen dürfen sie nicht. Denn: Sport und Bewegung sind nur innerhalb eines Radius von 15 Kilometern um die eigene Wohnung erlaubt.
Vom Einkaufen zum Übernachten: Dürfen Einwohner eines Corona-Hotspots wie dem Landkreis Bautzen über Weihnachten in einem Hotel übernachten, zum Beispiel in Dresden oder im Landkreis Meißen? Auch für die Antwort darauf beruft sich Landratsamtssprecherin Cynthia Thor auf die Festlegungen des Freistaates. Und da heißt es, "Übernachtungen aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen“ seien zulässig. "Das heißt, bei diesen genannten Anlässen darf über Weihnachten in einem Hotel übernachtet werden, aus anderen Gründen nicht."
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hingegen hält eine Hotelübernachtung für Weihnachtsbesuche für vertretbar. Altmaier sagte, wenn es zugelassen sei, dass Zusammenkünfte über Weihnachten in einem engen Rahmen stattfinden, dann sei es aus seiner Sicht auch „vertretbar“, dass dafür dann „Hotelübernachtungs-Kapazitäten“ zur Verfügung gestellt werden. Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagt, dass Übernachtungen für Familienbesuche möglich sind.
Was ist mit der Erwachsenenbildung?
Ein anderes Thema: In der seit Dienstag geltenden Allgemeinverfügung für den Landkreis heißt es, Angebote der Erwachsenenbildung müssen
schließen. Welche Angebote sind davon ausgenommen? Laut Landratsamt gelten die Schließungen nicht für berufsbezogene, schulische und akademische Aus- und Fortbildungen. "Eine Umsetzung des Unterrichts im Online-Modus wird jedoch empfohlen."
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