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Corona-Regeln: Einkaufen in Dresden ja, spazieren nein

Im Landkreis Bautzen gilt eine neue Corona-Allgemeinverfügung. Doch einige Passagen sorgen für Verwirrung. So sind sie gemeint.

Von Tilo Berger
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Zum Einkaufsbummel dürfen Menschen aus dem Landkreis Bautzen nach Dresden fahren - zum Spazierengehen aber nicht. Das besagt die aktuelle Corona-Allgemeinverfügung.
Zum Einkaufsbummel dürfen Menschen aus dem Landkreis Bautzen nach Dresden fahren - zum Spazierengehen aber nicht. Das besagt die aktuelle Corona-Allgemeinverfügung. © dpa

Bautzen. Seit dem 1. Dezember gilt für den Landkreis Bautzen eine neue Allgemeinverfügung. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen. Die neuen Regeln gelten vorerst bis zum 28. Dezember. Allerdings sorgt die Verfügung auch für einige Fragen. Sächsische.de hat Antworten vom Landratsamt eingeholt.

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