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Kreis Meißen: Entscheidung über ungeimpftes Personal nicht vor Juli

Im Landkreis Meißen könnten bis zu 7.000 Menschen die Teilimpfpflicht nicht erfüllen. Nicht erst seit dem missglückten Start des Meldeportals herrscht Unsicherheit.

Von Marvin Graewert
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Ob ein Attest berechtigt ist oder nicht, liegt in der Verantwortung der Ärzte. Gefälligkeitsatteste ohne gesicherte Diagnose werden von der Sächsischen Landesärztekammer nicht als berufsrechtsgemäß angesehen.
Ob ein Attest berechtigt ist oder nicht, liegt in der Verantwortung der Ärzte. Gefälligkeitsatteste ohne gesicherte Diagnose werden von der Sächsischen Landesärztekammer nicht als berufsrechtsgemäß angesehen. © Claudia Hübschmann (Symbolbild)

Meißen. Seit dem 16. März gilt die Impfpflicht für das Personal von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, doch die Umsetzung ist in vielen sächsischen Kommunen gestoppt worden. Im Landkreis Meißen ist das Meldeportal gar nicht erst online gegangen. Ein Startdatum kann das Landratsamt zwei Wochen später immer noch nicht nennen. Es gebe weiterhin technische Probleme, die nicht im Verantwortungsbereich des Landkreises liegen würden.

Michael Junge, Vorsitzender des Sächsischen Pflegerats, rechnet deshalb nicht vor Juni oder Juli mit ersten Entscheidungen, wie es für die nicht vollständig immunisierten Mitarbeiter weitergehen soll: "Die Unklarheit, welche Konsequenzen in welchem Fall zu erwarten sind, macht eine Vorbereitung der Einrichtungen für diesen Fall weiterhin schwer."

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