Eltern bekommen Geld zurück

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat entschieden, die Eigenanteile der Eltern an den Schülerbeförderungskosten ihrer Sprösslinge für zwei Monate zurückzuerstatten.
Als restriktive Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten die Regierungen beschlossen, die Schulen zu schließen. Das gilt seit dem 14. Dezember und voraussichtlich bis 14. Februar.
Wie das Landratsamt mitteilte, müssen Eltern, die einen monatlichen Bankeinzug gewählt haben, nicht aktiv werden. Stattdessen erfolgen zum 1. Februar und zum 1. März 2021 keine Abbuchungen.
Eltern, die einmalig den Eigenanteil für das ganze Schuljahr zahlen, müssen dagegen einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Das gilt auch für Eltern, die den Jahresbetrag per Bankeinzug zahlen. Der Antrag sollte per E-Mail an: [email protected] gestellt werden.
Gilt auch bei Notbetreuung
Für die Antragstellung kann das Formular, welches auf der Internetseite des Landkreises sowie den Schulen zur Verfügung stehen wird, genutzt werden. Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden, heißt es.
Unverzichtbar sind dabei jedoch Angaben zum vollständigen Namen, Schule und Schülernummer der Kinder sowie IBAN und Kontoinhaber des Kontos, auf das die Rückbuchung erfolgen soll.
Die Rückerstattung der Eigenanteile gilt für alle Schüler, auch wenn zwischenzeitlich Fahrten zur Notbetreuung in der Schule in Anspruch genommen werden mussten. Ebenso gilt das für Schüler der Klassen, die seit 18. Januar in Sachsen wieder die Schule besuchen dürfen, heißt es vom Landratsamt.
Antragsformular unter: www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html
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