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Freitals OB gerät mit dem Gesetz in Konflikt

Das Landratsamt beanstandet den Stadtratsbeschluss gegen die Testpflicht an Schulen als rechtswidrig. Doch Uwe Rumberg schweigt dazu. Und jetzt?

Von Annett Heyse
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Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg im Interview.
Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg im Interview. © Karl-Ludwig Oberthür

Seit dieser Woche werden an allen städtischen Schulen in Freital Schüler, Lehrer und Erzieher regelmäßig auf das Corona-Virus getestet. Soweit bekannt, liefen die Tests überall problemlos ab, es gab einige wenige positive Befunde. Trotzdem herrscht Aufregung, zumindest in der Kommunalpolitik und erst recht seit dem späten Freitagnachmittag.

Denn zunächst gab es im Stadtrat einen Beschluss gegen die Testpflicht an Grundschulen. Allein das schon ist in der Region beispiellos. Und nun informierte das Landratsamt, dass die Kommunalaufsicht eben diesen Beschluss als rechtswidrig beanstandet. "Die Aufforderung des Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister, er solle auf eine von den Bestimmungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung abweichende Regelung in den Hausordnungen der Grundschulen hinwirken, verstößt gegen die durch die Sächsische Gemeindeordnung bestimmte Pflicht der Stadträte zur Mandatsausübung nach dem Gesetz", heißt es in der Stellungnahme.

Mit anderen Worten: Der Stadtrat hat einen rechtswidrigen Beschluss gefasst. Und der Oberbürgermeister Uwe Rumberg hat trotz Hinweis durch die Kommunalaufsicht dagegen kein Veto eingelegt. Im Gegenteil.

Ex-CDU-Mitglieder stellten Eilantrag

Der Beschluss, um den es geht, wurde in der Ratssitzung am 30. März gefasst. An jenem Abend trat Martin Rülke von Freitals Konservative Mitte ans Mikrofon. Die Konservative Mitte ist ein Bündnis aus mehreren Ex-CDU-Abgeordneten, die die Partei im vergangenen Jahr verlassen hatten - wegen der Corona-Politik auf Bundes- und Landesebene. Auch Oberbürgermeister Rumberg und sein Vize, der Erste Bürgermeister Peter Pfitzenreiter, traten damals aus der Partei aus.

Rülke nun brachte mit Unterstützung der Freien Wähler einen Eilantrag ein, sich beim Freistaat mit allen verfügbaren rechtmäßigen Mitteln für die umgehende Rücknahme der ab 1. April geltenden Testpflicht einzusetzen. Darüber hinaus sollten in allen staatlichen Grundschulen in Freital unverzüglich Schulkonferenzen einberufen werden. Dort sollte der Oberbürgermeister darauf einwirken, dass die Hausordnung so geändert wird, dass der Zutritt zum Schul- und Hortgelände auch für Kinder ohne vorherigen Test möglich ist.

FKM-Fraktionschef Martin Rülke sagte zur Begründung des Antrags, er sehe die Selbsttests behaftet mit einem gewissen Verletzungsrisiko für die Kinder.

Verwaltung steht hinter Stadtratsbeschluss

Im Stadtrat war der Eilantrag umstritten. Vor allem die Mitte-Links-Fraktion wies schon damals darauf hin, dass sich weder eine Schulkonferenz, noch ein Stadtrat oder der Oberbürgermeister gegen sächsische Verordnungen stellen könnte. Nach kontroverser Diskussion wurde der Antrag dennoch mit 17 Ja- gegen zehn Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen.

Einige Tage später bekräftigte der Erste Bürgermeister Peter Pfitzenreiter, dass die Verwaltung hinter dem Beschluss stehe. "Ich habe als Bürgermeister vom Stadtrat den klaren Auftrag bekommen, mich gegen die Testpflicht an Grundschulen zu stellen und demzufolge werden wir das auch machen, da wir mit unserem Vorgehen nichts Unrechtes tun."

Im Pirnaer Landratsamt bewertet man den Fall ganz anders: "Nachdem das Kommunalamt den Oberbürgermeister die Möglichkeit eingeräumt hat, die rechtswidrige Beschlussfassung aufgrund seines Widerspruchsrechts zu ersetzen und dieser hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, beanstandete die Rechtsaufsichtsbehörde jetzt den rechtswidrigen Inhalt des betreffenden Beschlusses."

Klingt kompliziert, bedeutet einfach gesagt: Der Oberbürgermeister wurde auf sein Vetorecht hingewiesen, hat jedoch den rechtswidrigen Beschluss stillschweigend unterstützt.

Nächste Sitzung am 6. Mai

Wie geht es jetzt weiter? Die nächste Stadtratssitzung findet am 6. Mai statt. Eine Tagesordnung gibt es dafür schon, doch die aktuelle Entwicklung ist darin nicht abgebildet.

Aus rechtlicher Sicht muss der Oberbürgermeister nach dieser Rüge vom Landratsamt den Beschluss aufheben und dem Antragsteller das Recht einräumen, einen neuen Antrag zu stellen. Oder die Konservative Mitte zieht den Antrag zurück. Oder die Stadtverwaltung selbst legt dazu einen Beschlussvorschlag vor.

Wie auch immer: Absehbar ist, dass es eine kontroverse Diskussion zwischen den sechs Fraktionen geben wird.

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