Dresden. Die Impfpflicht für Mitarbeiter in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und bei Rettungsdiensten kommt. Bundesweit und damit auch für Dresden. Konkret sollen die Beschäftigten bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Wie bereiten sich die Kliniken darauf vor?