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Verwirrung um Öffnung von Bau- und Gartenmärkten

Wer darf rein und bis wohin? Die Bundesnotbremse macht es Kunden und Händlern schwer – und Sachsen nicht leichter.

Von Michael Rothe
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Abgestelltes Geschäft: Baumärkte dürfen in Sachsen doch nicht für private Heimwerker öffnen – reine Gartenmärkte schon.
Abgestelltes Geschäft: Baumärkte dürfen in Sachsen doch nicht für private Heimwerker öffnen – reine Gartenmärkte schon. © dpa

Der Obi-Markt in Dresden-Weißig am frühen Dienstagnachmittag: Weiß auf Orange und in großen Lettern prangt „Herzlich willkommen“ über dem Eingang der Heimwerker- und Gartenfreak-Adresse im Nordosten der Landeshauptstadt. Im Zugang zum Baumarkt der Hinweis: „Gartencenter geöffnet, freier Zugang für alle Kunden.“ Und auf einem mit Stoff verkleideten Party-Stehtisch verspricht ein Schild: „Wir haben weiter geöffnet.“ Darunter stehen etwas kleiner die Bedingungen der jüngst verabschiedeten Corona-Notbremse des Bundes – mit erheblichen Einschränkungen, je nach Sieben-Tage-Inzidenz.

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