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Bautzen: Öffnen Donnerstag Schulen, Kitas und Läden?

Im Landkreis Bautzen laufen bereits Vorbereitungen für die Lockerung einiger Corona-Regeln. Jetzt hängt alles an einer einzigen Zahl.

Von Katja Schäfer
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Bilder wie dieses, das Mitte März im Bautzener Schiller-Gymnasium aufgenommen wurde, gab es in den vergangenen Wochen im Kreis Bautzen nicht. Wegen hoher Inzidenzen waren die Schulen geschlossen. Das könnte sich ab Donnerstag ändern.
Bilder wie dieses, das Mitte März im Bautzener Schiller-Gymnasium aufgenommen wurde, gab es in den vergangenen Wochen im Kreis Bautzen nicht. Wegen hoher Inzidenzen waren die Schulen geschlossen. Das könnte sich ab Donnerstag ändern. © Archiv/Uwe Soeder (Symbolfoto)

Bautzen. Im Landkreis Bautzen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz laut Angaben des Robert-Koch-Institutes am Montag bei 108,1 - und damit den vierten Werktag in Folge unter 150. Bleibt der Wert auch am Dienstag unter dieser Grenze, sind in mehreren Bereichen Lockerungen der Corona-Regeln möglich. Schulen sowie Kitas können öffnen, und Geschäfte dürfen Kunden wieder nach dem Prinzip Click & Meet bedienen.

Bildung: Wechselunterricht auch an Grundschulen

Für Schulen ist der Grenzwert von 165 entscheidend. Liegt die Inzidenz auch morgen darunter, dürfen sie ab dem übernächsten Tag, also ab Donnerstag, öffnen. Im Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) und an den Schulen im Landkreis laufen die Vorbereitungen dafür, bestätigt Vincent Richter, Referent im Bautzener Lasub.

Solange die Inzidenz zwischen 100 und 165 liegt, ist Präsenzunterricht aber nur im Wechselmodell möglich. Das heißt, es dürfen nicht alle Schüler gleichzeitig vor Ort sein, sondern die Klassen werden geteilt, eine Gruppe lernt in der Schule, die andere zu Hause. Regelmäßig wird gewechselt.

An den weiterführenden Schulen wird damit der Betrieb wie vorm Inkrafttreten der Bundesnotbremse fortgesetzt. Neu ist, dass nun auch an Grundschulen das Wechselmodell realisiert werden muss. Für Kinder, die keine Präsenzwoche haben, würde eine Notbetreuung angeboten.

"Erst im nächsten Lockerungsschritt ab einer stabilen Inzidenz unter 100 ist an Grundschulen wieder der eingeschränkte Regelbetrieb möglich", erklärt Richter. Das bedeutet, dass dann der Wechselunterricht in Grundschulen aufgehoben wird. Für die übrigen Schülerinnen und Schüler verändert sich dagegen nichts. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen.

Tests: Selbstauskünfte gelten nicht mehr

Veränderte Regeln gelten auch bei den zweimal wöchentlich vorgeschriebenen Corona-Tests für Lernende und Lehrende, von denen Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen sind. Selbstauskünfte dürfen an den Schulen nicht mehr akzeptiert werden. Stattdessen müssen die Tests vor Ort erfolgen. Laut Aussagen des Lasub-Referenten wurden die Schulen im Landkreis Bautzen "mit einer ausreichenden Anzahl an Selbsttests ausgestattet".

Ob die Schulen tatsächlich ab Donnerstag öffnen dürfen, entscheidet sich morgen. "Sobald die Voraussetzung erfüllt ist, werden die Schulen von uns über die Umsetzung des nächsten Öffnungsschritts informiert. Die Schulen informieren anschließend die Schüler und Eltern", erklärt Vincent Richter.

Unabhängig von den Inzidenzen können alle Schülerinnen und Schüler von der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden und stattdessen weiter zu Hause lernen. "Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein", betont der Lasub-Sprecher.

Kitas: Betreuung in festen Gruppen

Der Grenzwert von 165 gilt bei der Inzidenz auch für Kitas. Wenn er im Landkreis Bautzen auch morgen darunter liegt, dürfen ab Donnerstag die Kitas wieder für alle Kinder öffnen. Die Betreuung erfolgt dann im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen, erklärt das Landratsamt Bautzen.

Handel: Mit Termin dürfen Kunden in Läden stöbern

Für Click & Meet gilt bei der Inzidenz die Grenze von 150. Liegt der Wert fünf Tage hintereinander - Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt - darunter, kann das Einkaufsmodell ab dem übernächsten Tag umgesetzt werden. "Da bei uns seit dem 12. Mai der Wert unter 150 war, müsste noch der morgige Tag darunter liegen, dann könnte ab Donnerstag Click & Meet möglich sein", stellt Sabine Rötschke von der Pressestelle des Landratsamtes in Aussicht. Dann dürften Kunden in bisher geschlossenen Läden und Märkten nach vorheriger Terminvereinbarung einkaufen und dabei etwa auch Schuhe und Bekleidung anprobieren.

Voraussetzung ist jedoch ein tagesaktueller Negativ-Test, wobei Selbstauskünfte nicht mehr akzeptiert werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene. Für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche ist ein Kunde je 20 Quadratmeter zulässig, darüber hinaus ein Kunde je 40 Quadratmeter.

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