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Jetzt dürfen die Kosmetikstudios öffnen

Der Landkreis Meißen beschließt weitere Lockerungen. Auch Zoos und Museen öffnen wieder. Allerdings ist für den Eintritt stets ein negativer Test nötig.

Von Ulf Mallek
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Eine Frau mit Schutzmaske steht an der Eingangstür eines Kosmetikstudios. Wenn sie noch einen negativen Corona-Test vorweisen kann, darf sie ab sofort hineingehen. Der Landkreis Meißen hat neue Lockerungen beschlossen.
Eine Frau mit Schutzmaske steht an der Eingangstür eines Kosmetikstudios. Wenn sie noch einen negativen Corona-Test vorweisen kann, darf sie ab sofort hineingehen. Der Landkreis Meißen hat neue Lockerungen beschlossen. ©  Stefan Sauer/dpa

Meißen. Trotz der recht hohen Inzidenzwerte im Landkreis Meißen treten ab 6. April neue Lockerungen in Kraft. Das beschloss der Landkreis in seiner 13. Allgemeinverfügung zur Corona-Schutzverordnung.

So ist jetzt das System Click & Meet in bisher geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels sowie in Ladengeschäften nach vorheriger Terminbuchung für eine Person möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unter­stützungs­bedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit. Erforderlich ist eine Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygiene- und Testkonzept, teilte das Landratsamt mit. Zutritt des Kunden ist nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests möglich.

Weiterhin ist wieder Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, erlaubt.

Die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen, wie z. B. Kosmetik- und Tattoostudios, ist ebenfalls zulässig. Benötigt wird hier ein Hygienekonzept, das für Beschäftigte zwei wöchentliche Tests vorsieht. Zudem ist durch gestaffelte Zeitfenster eine Ansammlung von Kunden zu vermeiden. Auch sie benötigen einen tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltest.

Kleine Kinder benötigen keinen Test

Weiterhin ist es botanischen Gärten, Zoos und Tierparks erlaubt, mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontakte wieder zu öffnen. Gleiches gilt für Museen, Galerien und Gedenkstätten. Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen.

Die Testpflicht gilt nicht für Personen unter sieben Jahren. Landrat Ralf Hänsel: „Wir sind noch nicht über den Berg und haben nach wie vor zu viele neue Infektionsfälle. Aus diesem Grund sind die Kontaktbeschränkungen, die Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen weiterhin zwingend erforderlich.“

Das Testregime helfe, die Kontakte noch effektiver nachverfolgen und so Infektionsketten schneller unterbrechen zu können. Hintergrund der Lockerungen ist eine neue Regelung des Freistaates Sachsen. Solange in Sachsen nicht mehr als 1.300 Krankenhausbetten mit Covid-Patienten belegt sind, dürfen die Landkreise inzidenzunabhängig Lockerungen beschließen. Mit Stand vom 5. April waren 1.002 Betten belegt. Sollte der Wert von 1.300 überschritten werden, sind die Lockerungen aber nicht mehr zulässig und gelten automatisch als zurückgenommen.

Der vollständige Wortlaut der 13. Allgemeinverfügung steht unter Bekanntmachungen auf der Homepage des Landkreises Meißen zur Verfügung.

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