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Kein Abschied am offenen Sarg

Auch Beerdigungen verändern sich in der Corona-Pandemie. Bei Verstorbenen, die an Covid-19 erkrankt waren, gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen.

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"Jeder bleibt allein": Die Zahl der Teilnehmer bei Trauerfeiern in Sachsen ist  aktuell auf zehn begrenzt.
"Jeder bleibt allein": Die Zahl der Teilnehmer bei Trauerfeiern in Sachsen ist aktuell auf zehn begrenzt. © Symbolbild/Christian Charisius/dpa

Dresden. Schutzkleidung und Sicherheitsabstand: Das Coronavirus verbreitet noch nach dem Tod von Erkrankten Schrecken bei Bestattern und Trauernden. "Jeder Bestatter ist froh, wenn er mit solchen Sterbefällen nicht zu tun hat", sagte Karin Schulze vom Eigenbetrieb Städtisches Friedhofs- und Bestattungswesen Dresden bei einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Friedhöfen und Bestattern. Wirtschaftlich blieben die Bestattungsunternehmen von der Corona-Pandemie weitgehend unberührt, sagte der Obermeister der Landesinnung der Bestatter Sachsen, Tobias Wenzel. Er mahnte jedoch zu mehr Klarheit beim Corona-Infektionsschutz.

Wenn etwa in einem in einem Kirchenraum bei einer Trauerfeier nur 10 Trauergäste zugelassen seien, im selben Raum aber bei Wahrung des Sicherheitsabstandes Gottesdienste mit möglicherweise deutlich mehr Teilnehmern stattfinden dürften, dann sei das den Betroffenen nur schwer zu erklären, sagte Wenzel, der selbst ein Bestattungsunternehmen in Marienberg im Erzgebirge betreibt. Die Atmosphäre bei den Trauerfeiern sei "teilweise beklemmend", sagte er. Durch die verfügte erneute Schließung von Gaststätten und Cafés könnten sich die Hinterbliebenen dort nun auch nicht mehr zu einem gemeinsamen Trauerkaffee treffen.

Verschiebung von Trauerfeiern?

Noch bei Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr hatte Winzer über fehlende Schutzausrüstung für die Bestatter geklagt. Das sei behoben, sagte er. Ob es bei dem erneuten Lockdown wieder zur Verschiebung von Trauerfeiern kommen werde, wie das Frühjahr oft der Fall war, lasse sich noch nicht sagen.

Werden die Bestatter zu einem Verstorbenen gerufen, der an Covid-19 erkrankt war, müssen diese besondere Sicherheitsvorkehrungen einhalten, erläuterte Karin Schulze. Schutzanzüge, Mund-Nasen-Schutz, Brille, Handschuhe seien Pflicht. Der Verstorbene werde nicht entkleidet und nicht gewaschen, sondern nur mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Tuch abgedeckt, eingewickelt und in einer speziellen Schutzhülle abtransportiert. "Jeder unnötige Kontakt muss vermieden werden." Sarg und Totenschein würden besonders gekennzeichnet.

Abschied am offenen Sarg nicht möglich

Für die Hinterbliebenen ist ein Abschied am offenen Sarg in solchen Fällen nicht möglich. "Das ist untersagt. Das trifft vor allem jene Hinterbliebenen hart, die den Verstorbenen möglicherweise länger nicht sehen konnten." Die Zahl der Teilnehmer bei den Trauerfeiern sei aktuell auf zehn begrenzt, auch wenn etwa die Feierhalle des Krematoriums Dresden-Tolkewitz 130 Trauergästen Platz biete. Die Daten der Teilnehmer würden erfasst. "Die Trauernden müssen Sicherheitsabstände einhalten und dürfen sich nicht gegenseitig in den Arm nehmen. Menschlich ist das oft ganz schwierig. Jeder bleibt allein", sagte Schulze.

"Für die Trauernden ist das eine sehr schlimme Situation, die Angehörigen reagieren teilweise mit Verzweiflung, Resignation und unendlicher Traurigkeit", bestätigte ein Sprecher der Stadt Chemnitz, die einen Friedhofs- und Bestattungsbetrieb unterhält. Die Beisetzung als letzte Möglichkeit, sich von einem geliebten Menschen in würdiger Form zu verabschieden werde bei ihnen leider immer mit der Corona-Pandemie verbunden bleiben.

"Die durch die Corona-Pandemie erforderlichen Einschränkungen waren und sind für die Betroffenen eine sehr große Belastung", hieß es beim Amt für Stadtgrün und Gewässer in Leipzig. Zu den üblichen familiären Trauerfeiern kämen erfahrungsgemäß etwa 50 Gäste. Das sei seit Ende Oktober nicht mehr möglich,nachdem im Sommer zeitweise bis 100 Gäste zugelassen waren.

Hostie mit Handschuhen

Bei kirchlichen Feiern werde wegen des Corona-Infektionsschutzes kein Weihwasser bereitgestellt - mit Ausnahme des zum Segnen des Grabes, berichtete Friedhofsverwalterin Simone Hückel von der Katholischen Friedhofsstiftung in Dresden. Bei der Kommunion tragen die Pfarrer bei der Verteilung der Hostie Mundschutz und Handschuhe, nachdem sie sich zuvor die Hände desinfiziert haben. Weil der Gesang in geschlossenen Räumen untersagt war, sei die Orgel als Instrument besonders oft genutzt worden, sagte Hückel.

Während der Sommermonate wurde die Feier auf den katholischen Friedhöfen in Dresden oft im Freien vor der Kapelle durchgeführt, Bei der entsprechenden Dekoration sei das von den Hinterbliebenen gut angenommen worden, sagte Hückel. Mit den verschärften Auflagen sei ein Mund-Nasen-Schutz jetzt wieder verpflichtend. Schon bei der Beerdigungsanmeldungen würden die Hinterbliebenen auf die Vorgaben hingewiesen. "Das hat sicher dazu geführt, dass sie schon informiert waren und sich nicht vor den Kopf gestoßen gefühlt haben." (dpa)