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Kinder bekamen unzulässigen Impfstoff: Ermittlungen laufen

Nach der Impfung von drei Kindern mit einem für die Altersgruppe nicht zugelassenem Vakzin ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.

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Ein Kind aus dem Kreis Olpe hat statt Biontech- eine Moderna-Impfung bekommen. Dieses Mittel ist jedoch für Kinder noch nicht zugelassen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft. (Symbolfoto)
Ein Kind aus dem Kreis Olpe hat statt Biontech- eine Moderna-Impfung bekommen. Dieses Mittel ist jedoch für Kinder noch nicht zugelassen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft. (Symbolfoto) © Sebastian Gollnow/dpa

Attendorn. Nach der Panne um Impfungen jüngerer Kinder mit dem Impfstoff von Moderna im Kreis Olpe ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft. Drei Kindern - sieben, zehn und elf Jahre alt - war im Impfzentrum in Attendorn nach Angaben des Kreises das für ihre Altersgruppe nicht zugelassene Mittel von Moderna gespritzt worden.

Eine Polizeisprecherin sagte am Dienstag, nach der Anzeige eines Elternpaares mit zwei betroffenen Kindern habe man die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen.

Sie richteten sich gegen die Person, die die fehlerhaften Impfungen vorgenommen haben soll. Das Moderna-Mittel Spikevax ist in der EU nur für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen.

Kindern geht es trotz falscher Impfung gut

Die Fachkraft war laut Kreisverwaltung Olpe nach ihrem "individuellen Versäumnis" sofort aus dem Impfgeschehen herausgenommen worden. Laut NRW-Gesundheitsministerium hatten die Kinder versehentlich den Booster-Impfstoff von Moderna in halber Dosierung erhalten.

Nach bisher vorliegenden Informationen gehe es den betroffenen Kindern gut, es seien keine Nebenwirkungen erkennbar. Eigentlich sollten sie den Kinderimpfstoff von Biontech bekommen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Siegen sagte auf dpa-Anfrage, es werde zu prüfen sein, ob fahrlässige Körperverletzung vorliege und "wie genau die Verantwortlichkeiten sind". Es gehe also auch um die Frage, ob ein mögliches Verschulden lediglich bei der impfenden Mitarbeiterin zu sehen sei oder es sich auch um einen "Fall der Organisationsverantwortung" handele. (dpa)