Nun ging es doch schneller. Mit der seit heute geltenden Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes sind für einen Aufenthalt bis zu 24 Stunden in einem Risikogebiet keine Nachweis-, Quarantäne- und Meldepflichten mehr nötig. Tschechien ist laut Robert-Koch-Institut Risikogebiet. „Auch ein triftiger Grund wird für den Grenzübertritt bis 24 Stunden nicht mehr gebraucht“, bestätigt ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Pirna, schränkt aber ein, dass die sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung noch nicht angepasst wurde. „Das wird aber in den nächsten Tagen geschehen“, so der Sprecher. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Grenzpendler und Grenzgänger sowie Durchreisen ohne Zwischenaufenthalt.
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