Corona-Tests vor dem Einkauf sind seit 6. April Pflicht. Aber nicht in allen Geschäften. Der Landkreis Görlitz orientiert sich bei seinen Regelungen an denen des Freistaates, wie Susanne Lehmann vom Landratsbüro sagt. Demnach betrifft die Testpflicht nur die nun geöffneten Einrichtungen von Einzel- und Großhandel sowie Läden, die bisher geschlossen hatten und nun mit „Click & Meet“ – also nach telefonischer Terminbuchung - Kunden wieder einlassen. Hygieneregelungen und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung inklusive. Die Selbst- oder Schnelltests sollen tagesaktuell sein. Den Überblick zu behalten, fällt da schwer.
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