Der Görlitzer Landrat Bernd Lange spricht sich für deutlich höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Corona-Auflagen aus. Er verspricht sich davon eine deutlich abschreckendere Wirkung und zieht als Vergleich den Bußgeldkatalog Bayerns heran.
Tatsächlich unterscheiden sich die Bußgelder für einzelne Vergehen zwischen den beiden Freistaaten deutlich. In Sachsen werden 60 Euro fällig, wenn man ohne triftigen Grund außer Haus angetroffen wird. In Bayern sind es 250 Euro. Das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kostet in Sachsen 60 Euro, in Bayern 250 Euro. Das Öffnen oder Betreiben von nicht zugelassenen Geschäften oder Sportstudios kostet in Sachsen 500 Euro, in Bayern hingegen 5.000 Euro. Ähnlich groß sind die Unterschiede, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Bußgelder für wiederholte Vergehen
Unverändert finden an verschiedenen Orten im Landkreis Görlitz Demonstrationen gegen die Corona-Politik von Bund und Land statt. Dabei kontrolliert die Polizei regelmäßig und stellt Vergehen gegen die Auflagen fest. Die Anzeigen landen beim Landkreis, der - wenn sie sich bestätigen - einen Bußgeldbescheid losschickt. Teilweise, so erklärt Rechtsamtsleiter Karl Ilg, betreffe es auch ein- und dieselbe Person mehrfach. Zwar verdoppeln sich die Beträge, wenn sich Verstöße wiederholen. Aber selbst dann bleiben sie doch deutlich unter den einfachen bayerischen Sätzen.
Landrat Bernd Lange mahnte erneut die Kontrolle der Corona-Auflagen durch Landespolizei und die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden ein. An die Adresse der Einwohner gerichtet, erklärte der CDU-Politiker: "Jeder muss damit rechnen, wenn er von der Polizei kontrolliert wird, erklären zu müssen, warum er sich beispielsweise mehr als 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernt hat". Straßensperren, um die so genannte Corona-Leine durchzusetzen, schloss Lange aber aus.
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