Meißen. Der Freistaat Sachsen hat mit Wirkung zum 3. Februar die Isolationspflicht von Corona-Infizierten in Sachsen aufgehoben. Entsprechend hat der Landkreis Meißen auf seiner Website die Aufhebung der dafür zuletzt gültigen 27. Allgemeinverfügung zur Absonderung veröffentlicht, teilte das Landratsamt am Freitag mit.