Bautzen. Sie wirken vertraut und sind dennoch ein Novum - die Regelungen, die mit der Bundesnotbremse in Kraft treten. Neu daran ist, dass es erstmals seit Pandemiebeginn bundesweit einheitliche Regelung zum Schulbetrieb gibt. Die bemessen sich am jeweiligen Inzidenzwert des Kreises: Demnach müssen Schulen geschlossen werden, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165 liegt. Präsenzunterricht ist nur möglich, solange dieser Schwellenwert sich unter 100 einpegelt.
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