Von der spanischen Insel direkt ins Dresdner Demo-Geschehen: Hat Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann gegen die Quarantäne-Verordnung verstoßen? Die Polizei ermittelt jedenfalls gegen den 48-Jährigen, der sich kurz vor einem Demo-Besuch in Dresden noch in seiner Wahlheimat Teneriffa aufgehalten haben soll. Das gehört zu Spanien und gilt aufgrund der hohen Corona-Zahlen als Hochrisikogebiet.
Noch am Samstag hatte Bachmann auf Facebook und Instagram Fotos gepostet, die ihn mit Vater und Ehefrau am Pool einer Anlage und am Meer zeigen - offenbar nicht in Deutschland. Nur zwei Tage danach erscheint er bei einer spontanen Pegida-Demo auf dem Dresdner Neumarkt und etwas später in Radebeul. Dabei sind für Einreisende aus Risikogebieten zehn Tage Quarantäne vorgeschrieben.
Der Verstoß gegen die sächsische Quarantäne-Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit. Die Polizei hat nach Angaben eines Sprechers Anzeigen an die Stadt Dresden und den Kreis Meißen übermittelt. Sollte Bachmann sich nicht von dem Vorwurf befreien können, fällt eine Geldstrafe an.
Lutz Bachmann äußert sich gegenüber Sächsische.de nicht zu den Vorwürfen, aber sein Vater bestätigt, dass er nach einem elftägigen Aufenthalt am Sonntag zusammen mit seinem Sohn von Teneriffa nach Berlin geflogen sei. Zuvor habe man sich beim Gesundheitsamt Meißen über die gesetzliche Lage erkundigt und dabei erfahren, dass bei Besuchen von Familienangehörigen ersten Grades die Quarantäne entfalle.
Kann Bachmanns Aufenthalt in Sachsen wirklich so gewertet werden? Zum Einzelfall möchte das Sozialministerium sich nicht äußern - darüber habe das zuständige Gesundheitsamt zu entscheiden. Grundsätzlich gelte: "Stand jetzt, erlaubt es die aktuelle sächsische Quarantäne-Verordnung, dass Personen, die nach Sachsen einreisen, um Verwandte ersten Grades zu besuchen, von der Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt auch für die Einreise aus Hochinzidenz- oder Virus-Varianten Gebieten. Zu beachten sind in diesen aber die Bestimmungen zur Anmelde-, Test- und Nachweispflicht nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes."
Auch das zuständige Meißner Gesundheitsamt möchte sich auf Nachfrage nicht zu Einzelfällen äußern. Von der Dresdner Polizei heißt es, dass es sich bislang nur um einen Verdachtsmoment handle. Sollte Bachmann "glaubhaft belegen" können, dass er keine Ordnungswidrigkeit begangen hat, reiht sich zumindest in diesem Fall kein neues Vergehen in die lange Akte des vorbestraften Exil-Dresdners.