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Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Dresden

Die Corona-Inzidenz liegt am Samstag den fünften Tag über 10. Damit gelten ab Montag wieder schärfere Regeln. Das sollten Sie wissen.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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In Dresden gelten laut Corona-Schutzverordnung ab Montag wieder schärfere Regeln.
In Dresden gelten laut Corona-Schutzverordnung ab Montag wieder schärfere Regeln. © Christian Juppe

Dresden. Dresden verschärft ab Montag wieder die Corona-Regeln, nachdem das Robert-Koch-Institut am Samstag eine Inzidenz von 16,9 gemeldet hat. Der Wert lag damit den fünften Tag in Folge über dem Schwellenwert von 10. Laut Sächsischer Corona-Schutzverordnung werden damit ab Montag die Maskenpflicht in Geschäften und vielen Freizeiteinrichtungen, aber auch die Kontaktbeschränkungen wieder eingeführt. Die Stadt reagierte am Samstag mit einer entsprechenden Mitteilung. Die wichtigsten Punkte:

Die Geschäfte

Betroffen ist der Verordnung zufolge unter anderem der Handel. So gilt in Läden wieder die Maskenpflicht - egal, ob im Supermarkt, in Mode- und Schuhgeschäften oder Elektronik- und Möbelmärkten. Wer zum Friseur oder zur Kosmetik geht, muss ebenfalls eine Maske tragen. Die Landesregierung hatte die Maskenpflicht in Geschäften erst Mitte Juli abgeschafft, mit der Bedingung, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann und die Inzidenz dauerhaft unter 10 liegt.

Auch Handwerker und Dienstleister müssen in den Räumlichkeiten der Auftraggeber eine Maske tragen.

Die Gastronomie und Hotellerie

Auch hier ändern sich die Regeln ab Montag. Wer in eine Gaststätte geht, benötigt bei einer Inzidenz über 10 bis zum Tisch einen Mund- und Nasenschutz. Das gilt auch für Gäste, die eigentlich unter freiem Himmel sitzen, und für den Gang zur Toilette durch die Gaststube gehen müssen. Auch in Hotels und Pensionen sind Masken wieder Pflicht. Wer in einer Gaststube sitzt, muss ab Montag außerdem wieder seine Kontaktdaten hinterlassen.

Ein tagesaktueller Corona-Test ist derzeit weder für den Gaststätten- noch den Hotelbesuch nötig. Das wäre erst bei einer stabilen Inzidenz von über 35 der Fall.

Kontaktbeschränkungen

Mit einer stabilen Inzidenz von über 10 greifen auch die Kontaktbeschränkungen wieder. Demnach dürfen höchstens zehn Personen zusammenkommen. Aus wie vielen Haushalten sie stammen, ist egal. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. Dasselbe gilt für Geimpfte und Genesene.

Familien-, Vereins- und Firmenfeiern sind ebenfalls auf 50 Gäste begrenzt - egal, ob diese in einem Restaurant, zu Hause oder im Freien stattfinden. Auch hier werden Kinder bis 14, Genesene sowie Geimpfte nicht mitgezählt.

Auch an Beerdigungen und Hochzeiten dürfen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Hier gelten die gleichen Ausnahmen.

Hallenbäder und Freibäder

Die Maskenpflicht gilt ab Montag auch in den Dresdner Bädern - sowohl in den Hallenbädern als auch in den Freibädern - zumindest vom Betreten des Bades bis zum Badebereich. So sieht es die sächsische Schutzverordnung vor. Dasselbe gilt für Saunen.

Außerdem ist für den Besuch von Dampfsaunen und Dampfbädern wieder ein tagesaktueller Test nötig. Tagesaktuell heißt, der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest, der zu Hause durchgeführt wurde, wird nicht anerkannt. So ist ein Nachweis durch ein zugelassenes Testzentrum nötig. Möglich ist es auch, dass der Test unter Aufsicht am Badeingang gemacht wird. Dazu müssten sich die Badbetreiber allerdings bereiterklären.

Kinos, Theater, Konzerthäuser und Museen

Generell sieht die Corona-Schutzverordnung für den Besuch von Museen, Bibliotheken, Galerien, Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern eine Maskenpflicht vor, sollte die Inzidenz weiterhin über 10 liegen. Ein tagesaktuelles negatives Testergebnis ist dagegen nur notwendig, wenn kein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Besuchern eingehalten werden kann. Das gilt innen wie außen. Das heißt, die Betreiber der Kulturstätten werden den Zugang von Besuchern womöglich strenger regulieren müssen als in den vergangenen Tagen.

Großveranstaltungen

Großveranstaltungen bleiben erlaubt. Bis zu 25.000 Besucher dürfen daran teilnehmen, sofern deren Kontakte erfasst werden, Ungeimpfte einen tagesaktuellen Test vorlegen, Genesene eine Bescheinigung und Geimpfte ihren Impfnachweis.

Bei kleineren Großveranstaltungen mit weniger als 5.000 Besuchern durften die Gäste zuletzt auf eine Gesichtsmaske verzichten. Wenn die Inzidenz jetzt wieder stabil über 10 liegt, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ab Montag auch dort abseits des eigenen Platzes wieder Pflicht.

Diskotheken

Der Schutzverordnung zufolge ändern sich ab der neuen Woche auch die Regeln für den Disco-Besuch wieder. Beim Tanzen muss abermals Maske getragen werden. Ausnahmen sieht die Verordnung nicht vor.

Pflicht ist außerdem ein tagesaktueller Test - er darf nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests, die nicht vor den Augen des Personals durchgeführt wurden, sind nicht erlaubt. Auf der sicheren Seite sind Besucher mit einem Testnachweis aus einem Testzentrum, das vom Gesundheitsamt beauftragt wurde.

Fitnessstudios

Die Fitnessstudios bleiben offen. Dafür muss ab Montag bis zum Sportgerät eine Maske getragen werden. Weitere Einschränkungen sind aktuell nicht vorgesehen. Erst ab einer Inzidenz von 35 kommt die Testpflicht hinzu.

Zoo und Botanischer Garten

Wer die Tiere im Dresdner Zoo sehen möchte, muss laut Verordnung ab Montag ebenfalls eine Maske tragen, zumindest in den Tierhäusern. Draußen gilt die Maskenpflicht nur, wenn kein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Dieselben Regeln greifen für den Botanischen Garten.

Busse, Bahnen, Dampfschiffe und Autos

In den Dresdner Bussen, Straßenbahnen und S-Bahnen galt die Maskenpflicht schon in den vergangenen Wochen. Vorgeschrieben sind medizinische Masken, also eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske. Diese Regel bleibt bestehen.

Auch auf den Dresdner Dampfschiffen galt beim Zu- und Abstieg sowie bei der Bewegung auf den Schiffen in den letzten Wochen die Maskenpflicht. Grundlage dafür war ein Hygienekonzept. Dieses gelte unverändert weiter, sagt der Sprecher der Weißen Flotte Sachsen, Robert Körner. Ganz gleich, ob die Inzidenz unter oder über 10 liegt. Das Konzept sei auch für höhere Inzidenzen ausgelegt. Die Testpflicht spiele lediglich bei Veranstaltungsfahrten eine Rolle, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dort sei ein negatives Testergebnis oder alternativ ein Impf- oder Genesenen-Nachweis nötig.

Sind in einem Auto Menschen aus verschiedenen Haushalten unterwegs, gilt auch hier die Maskenpflicht.

Sind Lockerungen wieder denkbar?

Damit die Regeln wieder gelockert werden, wäre eine Inzidenz von unter 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nötig. Die Lockerungen würden dann ebenfalls am übernächsten Tag in Kraft treten.

Alle Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt

Alle Bereiche, in denen die Testpflicht gilt