Meißen. Der Trend ist abwärts gerichtet. Gegenüber dem Vortag sind am Montag im Landkreis Meißen 37 positiv auf Sars-CoV-2 getestete Personen hinzugekommen. Damit sind bislang insgesamt 11.727 Personen positiv getestet worden. Davon befinden sich gegenwärtig 568 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Am Sonntag wurden 50 neue Fälle gemeldet, am Samstag 58, am Freitag 70 und am Donnerstag 112.
Es sind zudem 695 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne. Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts für den Landkreis Meißen beträgt heute 184,1 (Vortag: 189,1). Das Gesundheitsamt Meißen errechnete exakt den gleichen Wert, eine Inzidenz von 184,1.
Unabhängig vom Status der Quarantäne sind aktuell 183 Einwohner des Landkreises Meißen stationär aufgenommen. 15 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der Todesfälle liegt unverändert bei 473 Personen. Erstmals seit Längerem gab es keinen Todesfall.
Die Zahl der aktiven Infizierten ist weiter stark gefallen. Die meisten der aktuell 568 (Freitag: 862) Personen wohnen in Riesa (104). Es folgen Meißen (65), Radebeul (47), Coswig (39), Großenhain (36), Verwaltungsgemeinschaft Nünchritz/Glaubitz (29), Strehla (23), Gröditz (20), Moritzburg (20), Klipphausen (19), Weinböhla (18), Zeithain (18) und Nossen (16).
Angesichts der im Landkreis Meißen und auch im Freistaat Sachsen weiter fallenden Inzidenzwerte kommt die Frage auf: Wann fällt die Ausgangssperre? Wie lange gilt noch die 15-Kilometer-Regel?
Die Unterschreitung des Inzidenzwertes von 200 hat noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ausgangsbeschränkungen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, teilte das Landratsamt mit. Möglich wäre das erst, wenn sowohl im Freistaat als auch im Landkreis die Sieben-Tages-Inzidenz für mehr als fünf Tage unter 200 liegt. Nach den aktuell vorliegenden Daten könnte diese Situation im Landkreis Meißen erstmals am 28. Januar eintreten. Genau für diesen Tag ist jedoch das Inkrafttreten einer neuen Corona-Schutz-Verordnung geplant, die eine solche Befugnis des Landkreises möglicherweise nicht mehr enthält, so das Landratsamt. Morgen tagt das sächsische Kabinett zu diesem Thema.
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