SZ + Update Politik
Merken

Corona-Notbremse: Was sich ab Samstag ändert

Der Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz passieren lassen. Nun müssen vielerorts in Sachsen Schulen schließen. Auch Baumärkte machen dicht.

 6 Min.
Teilen
Folgen
Die geplante Ausgangsbeschränkung soll ab 22 Uhr gelten. Bis 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Es gibt aber Ausnahmen.
Die geplante Ausgangsbeschränkung soll ab 22 Uhr gelten. Bis 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Es gibt aber Ausnahmen. © Jan Woitas/dpa

Berlin/Dresden. Mit der Corona-Notbremse sollen deutschlandweit einheitliche Reglungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie durchgesetzt werden. Der Bundestag hatte die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht, auch der Bundesrat ließ das Gesetz am Donnerstag passieren.

Ihre Angebote werden geladen...