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Bisher nur wenige Corona-Impfschäden in Sachsen anerkannt

Von bisher 371 eingereichten Anträgen auf Schadensersatz nach Corona-Schutzimpfungen ist in Sachsen nur ein Bruchteil anerkannt worden. Wann ein Impfschaden vorliegt und welche Ansprüche Betroffene haben.

Von Karin Schlottmann
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Die Voraussetzungen für Hilfeleistungen nach einem Impfschaden sind hoch.
Die Voraussetzungen für Hilfeleistungen nach einem Impfschaden sind hoch. © dpa/Guido Kirchner

Dresden. Corona-Schutzimpfungen haben in Sachsen in 21 Fällen staatlich anerkannte gesundheitliche Schäden verursacht. Der Kommunale Sozialverband Sachsen bewilligte zudem in bisher einem Todesfall finanzielle Leistungen für die Hinterbliebenen. Das teilte der Verband auf SZ-Anfrage mit. Damit wurde nur ein geringer Anteil der bisher eingegangenen insgesamt 371 Anträge anerkannt.

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