Obergurig. Zwischen 100 und 200 Leute, schätzt Kai Siebenäuger von der Polizeidirektion Görlitz, hatten sich am vergangenen Sonnabend zufällig am Mönchswalder Berg bei Obergurig zum Rodeln getroffen. Das habe einen Anwohner misstrauisch gemacht, der daraufhin die Polizei gerufen und auf mögliche Verstöße gegen die geltenden Corona-Schutzbestimmungen hingewiesen habe, so Siebenäuger weiter.
Zwei Streifenwagen hätten sich daraufhin auf den Weg zu dem beliebten Rodelhang gemacht. Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung konnten die Beamten dort aber nicht feststellen. Und das, obwohl sie laut Siebenäuger den gesamten Rodelhang abliefen. Denn nicht immer, wenn viele Menschen sich zufällig am gleichen Ort treffen, ist das auch zwingend eine Ordnungswidrigkeit, betont Siebenäuger: "Bedingt durch die Witterung liegt Rodeln als Freizeitgestaltung nahe. Nur, weil viele denselben Gedanken haben, ist das noch kein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen."
Doch natürlich gelten unter Corona-Bedingungen auch am Rodelhang besondere Regeln. So ist es laut Kai Siebenäuger nicht gestattet, sich dort gezielt mit mehreren Familien zu verabreden und die Zeit in größerer Gruppe zu verbringen. Darüber hinaus gelten die Maskenpflicht, die Mindestabstände und der 15-Kilometer-Radius auch am Rodelhang. (SZ/fsp)

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