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Prozess um Corona-Betrug in Dresden: Bauunternehmer verurteilt

Der Prozess um den bislang größten Betrug um Corona-Hilfen am Landgericht Dresden ist beendet. Die Angeklagten müssen ins Gefängnis.

Von Alexander Schneider
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Ein Angeklagter wird am Montag ins Gericht geführt.
Ein Angeklagter wird am Montag ins Gericht geführt. © sächsische zeitung

Dresden. Am Ende verzögerte ausgerechnet eine Corona-Infektion die noch vor Weihnachten geplante Urteilsverkündung. Schon seit Mitte September standen drei Angeklagte wegen Subventionsbetruges vor dem Landgericht Dresden. Es ist der größte Betrugskomplex rund um Corona-Hilfen von Stadt, Freistaat und Bund, der bei der Dresdner Staatsanwaltschaft aufgeklärt wurde.

Die Wirtschaftskammer verurteilte nun den 56-jährigen Bauunternehmer Guido H. wegen Subventionsbetruges in 28 Fällen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Der Angeklagte hatte bereits ab März 2020 Dutzende gefälschte Anträge auf Corona-Hilfen für Selbstständige bei der Stadt Dresden und wenig später bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Dazu nutzte er die Personalien von mehr als 20 Beschäftigten seines Unternehmens. Ein Großteil der betroffenen Arbeiter aus Rumänien und Moldawien lebte in Firmenwohnungen. Ihre Post, Bankkonten und Ausweise wurden von H. schon lange zuvor kontrolliert. So hatte er offenbar alles, was er brauchte, als mit dem Beginn der Pandemie auch die staatlichen Sofort-Hilfen in Aussicht gestellt worden waren.

Richter: „Teilgeständnis“

Der 56-Jährige räumte zum Prozessauftakt Mitte September 2022 einen Großteil der Vorwürfe ein. Die Beschäftigten seien als Selbstständige ausgegeben worden, sodass sie überhaupt Anspruch auf die Hilfen hatten. H. habe alleine das Sagen in seinen Firmen für Baudienstleistungen gehabt, obwohl ihm eine Geschäftsführung nach einer Verurteilung wegen Insolvenz und Bankrott im Jahr 2017 verboten war. Der Vorsitzende Richter nannte H.s Einlassung ein „Teilgeständnis“.

Die Staatsanwaltschaft hatte für H. eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert, Verteidiger Michael Stephan eine Haft von lediglich zwei Jahren und acht Monaten.

Es ist der größte Fall um zu Unrecht erlangte Coronahilfen von knapp 400.000 Euro in der Landeshauptstadt.
Es ist der größte Fall um zu Unrecht erlangte Coronahilfen von knapp 400.000 Euro in der Landeshauptstadt. © sächsische zeitung

Die Kammer bezifferte den in der Hauptverhandlung festgestellten Schaden am Montag auf 372.000 Euro. Zahlreiche der zunächst mehr als 40 Betrugsvorwürfe hatte das Gericht im Hinblick auf die Verurteilung der übrigen Taten eingestellt. Dabei handelte es sich etwa um 16 Anträge auf Coronahilfen bei der Landeshauptstadt Dresden in Höhe von jeweils 1.000 Euro. Insgesamt umfassten die gefälschten Anträge, nicht alle wurden bewilligt oder ausgezahlt, nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 600.000 Euro.

Zufallsfund beim kleinen Bruder

Mirko H., der arbeitslose Bruder des Hauptangeklagten, wurde zu drei Jahren Haft verurteilt – wegen Betruges, Beihilfe zum Subventionsbetrug in sieben Fällen und Besitzes kinderpornografischer Dateien. Der 53-Jährige hatte nur gestanden, er habe einen Antrag für sich ausgefüllt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung und Computertechnik stießen die Ermittler zufällig auf 4.000 illegale Fotos und Videos mit sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern.

Ein Gutachten ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass es Mirko H.s Daten waren, wie der Vorsitzende bemerkte. Die Staatsanwaltschaft hatte für den nicht vorbestraften Angeklagten vier Jahre gefordert, sein Verteidiger Thomas Zeeh eine bewährungsfähige Strafe von bis zu zwei Jahren.

Die 60-jährige mitangeklagte Sekretärin der beiden Baufirmen in der Dohnaer Straße in Dresden wurde wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug in 21 Fällen überraschend zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie 3.600 Euro Geldstrafe, ihr Verteidiger Rolf Franek sogar Freispruch gefordert. Die Angeklagte habe angeblich lediglich Anweisungen befolgt. Der Vorsitzende Richter bezweifelte das, die Frau habe weit mehr als das getan. Franek kündigte unmittelbar im Anschluss an, das Urteil anzufechten.

Am Ende der knapp einstündigen Urteilsbegründung hob das Gericht Haftbefehle gegen die Brüder, die sich seit November 2021 beziehungsweise Januar 2022 in Untersuchungshaft befanden, auf. Die Männer konnten das Gericht vorerst auf freiem Fuß verlassen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.