Mittelsachsen. Ab Montag müssen sich Personen, die via Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, unmittelbar danach in Quarantäne begeben. So sieht es eine neue Allgemeinverfügung vor, die am Montag in Kraft treten wird. Grundlage ist nach Angaben des Landratsamtes ein entsprechender Erlass des Freistaates.
„Damit gilt generell: Wenn eine Person weiß, dass sie positiv getestet wurde – auch wenn diese Information vom Arzt, Gesundheitsamt oder Labor mündlich übermittelt wurde – ist diese verpflichtet, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Gleiches gilt für die Personen, die im Haushalt leben“, so Kaiser.
Um das Gesundheitsamt über das Testergebnis zu informieren, steht auf der Internetseite des Landkreises auch ein Formular zur Verfügung. Jenes kann heruntergeladen, gespeichert und anschließend ausgefüllt per Mail an die Behörde gesandt werden.
Infolge des positiven Schnelltestes ist trotzdem noch ein PCR-Test notwendig. Fällt jener negativ aus, darf die Quarantäne wieder verlassen werden. Aber die Behörde ist über das Ergebnis zu informieren.
31 weitere Todesfälle
Am Freitag meldete das Gesundheitsamt 31 weitere Todesfälle in Verbindung mit dem Virus. Betroffen waren 14 Frauen sowie 17 Männer im Alter zwischen 57 und 100 Jahren. Die Zahl der neuen Nachweise betrug 192. Damit ist die Gesamtzahl an Nachweisen auf 12.943 gestiegen.
In der Region Döbeln gab es insgesamt 67 neue Fälle (2.385), im Bereich Freiberg 54 (5.582), im Altkreis Mittweida 76 (4.981). In den Krankenhäusern wurden 141 Betroffene behandelt, 18 mussten beatmet werden.
Die Zahlen für den Altkreis Döbeln
(Rangfolge Döbeln (Mittelsachsen) / Gemeinde / Neuzugänge in den vergangenen sieben Tagen / Einwohnerzahl / Inzidenz)
1. (1.) Hartha, Stadt (60 / 6.949 / 863,4)
2. (3.) Geringswalde, Stadt (31 / 4.183 / 741,1)
3. (7.) Striegistal (30 / 4.601 / 652,0)
4. (10.) Kriebstein (12 / 2.083 / 576,1)
5. (14.) Döbeln, Stadt (120 / 23.583 / 508,8)
6. (20.) Leisnig, Stadt (37 / 8.243 / 448,9)
7. (28.) Großweitzschen (10 / 2.741 / 364,8)
8. (31.) Waldheim, Stadt (31 / 8.951 / 346,3)
9. (41.) Zschaitz-Ottewig (3 / 1.298 / 231,1)
10. (46.) Roßwein, Stadt (13 / 7.502 / 173,3)
11. (47.) Ostrau (4 / 3.547 / 112,8)
Quelle: Sozialministerium Sachsen, Stand: 14. Januar
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