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Regel-Chaos: Wer gilt in Sachsen noch als geboostert?

Es gibt Änderungen bezüglich des Genesenen-Status und der Johnson & Johnson Impfung. Alles Wichtige rund um Booster und Genesenen-Nachweis.

Von Angelina Sortino
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Ob man geboostert ist oder nicht, spielt zum Beispiel beim Restaurantbesuch eine Rolle.
Ob man geboostert ist oder nicht, spielt zum Beispiel beim Restaurantbesuch eine Rolle. © dpa

In der letzten Woche hat sich in Bezug auf den Geimpften-, Genesenen- und Geboosterten-Status viel geändert. Deutschlandweit wurde der Zeitraum, in dem man nach einer überstandenen Corona-Infektion als genesen gilt, von sechs auf drei Monate verkürzt.

Wer eine Impfung mit Johnson & Johnson erhalten hat, gilt zudem nicht mehr als vollständig geimpft. Diese neuen Regeln sorgen für Verwirrung, auch in Bezug auf dem Status "geboostert". Denn die Regeln unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland. Was also gilt in Sachsen?

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wer gilt als geboostert?
  • "Natürlicher" Booster: Wie lange er gültig ist
  • Welche Regeln gelten für die Impfung mit Johnson & Johnson?
  • Was gilt bei 2G-plus?
  • Kann der Booster ablaufen?
  • Was bei Reisen beachtet werden muss

Wer gilt als geboostert?

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