Dresden. Vom 1. April an gibt es in Sachsen neue Corona-Regeln. Im Wesentlichen hält der Freistaat an den Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie fest - weitet aber die Test- und Maskenpflicht in bestimmten Bereichen aus. Galt bisher die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen als Maßstab für Verschärfung oder Lockerung, ist nun die Bettenauslastung in Krankenhäusern das entscheidende Kriterium. Sind 1300 Betten im Freistaat mit Covid-19-Patienten belegt, drohen Beschränkungen.
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