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Sachsen hebt allgemeine Corona-Warnung auf

Seit Anfang Februar gibt es in Sachsen keine eigenen Schutzmaßnahmen mehr, auch das RKI stuft das Corona-Risiko nur noch als moderat ein. Nun wird auch auf Warnungen verzichtet.

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Sachsen hebt die allgemeine Warnung vor dem Coronavirus auf und schließt sich damit dem Bund sowie vielen anderen Bundesländern an.
Sachsen hebt die allgemeine Warnung vor dem Coronavirus auf und schließt sich damit dem Bund sowie vielen anderen Bundesländern an. © Matthias Weber/photoweber.de

Dresden. Sachsen hebt die allgemeine Warnung vor dem Coronavirus auf und schließt sich damit dem Bund sowie vielen anderen Bundesländern an.

Wie das Sächsische Sozialministerium am Dienstag mitteilt, werden nun alle nicht mehr benötigten Warnungen aus dem System und auch aus den einschlägigen Warn-Apps wie etwa NINA gelöscht.

Zuletzt hatte die Corona-Gefährdung bundesweit nachgelassen, auch das Robert Koch-Institut schätzt seit Anfang Februar das Risiko durch Covid-19 für die Gesundheit der Bevölkerung nur noch als moderat ein.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping appellierte trotz des Endes der Warnung an die Menschen im Freistaat, sich weiter an bestimmte Regeln zu halten. "Auch, wenn die sachsenweite Warnung nun aufgehoben worden ist, sollten die gegebenen Handlungsempfehlungen und die allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen, wie beispielsweise Abstand halten, Hygiene beachten, regelmäßiges Lüften, weiter beachtet werden", sagte die SPD-Politikerin.

Zuletzt wurden die Corona-Regeln in Sachsen weitgehend gelockert. Schon seit dem 3. Februar gibt es keine landeseigenen Schutzmaßnahmen mehr. Die Isolationspflicht für positiv auf das Virus getestete Menschen ist ebenso wie die verbliebenen sächsischen Masken-und Testpflichten aufgehoben. Im ÖPNV und in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird das Tragen von Masken lediglich empfohlen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Einige bundesweit einheitliche Masken- und Testpflichten gelten aber weiter:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern (einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen des Maßregelvollzugs) und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken etc. ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Das Robert Koch-Institut wies die Sieben-Tage-Inzidenz für Sachsen am Dienstag mit 47,9 aus - und damit den drittniedrigsten Wert unter den Bundesländern. Der Wert gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen an. Auf dem Höhepunkt der Pandemie waren in Sachsen mancherorts Inzidenzen von mehr als 1.000 aufgetreten. (SZ/mja, fa)