Sachsen legt Härtefallprogramm auf

Unternehmen und Selbstständige, die durch die Covid-19-Pandemie betroffen sind, aber bislang durch alle Antragsraster für Corona-Hilfen fielen, können nun auf finanzielle Unterstützung hoffen. Ab Mai stehen insgesamt 75 Millionen Euro für sogenannte Härtefälle in Sachsen zur Verfügung. „Die Länder müssen sich an diesem neuen Hilfsprogramm zur Hälfte beteiligen. Das Kabinett hat heute beschlossen, diese Hilfe anzunehmen und unseren Beitrag zu leisten“, betonte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am Dienstag auf der Kabinettspressekonferenz. Die Sächsische Staatsregierung wird die entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnen und sich mit 37,43 Millionen Euro an der Finanzierung beteiligen.
Der bundeseinheitliche Programmstart ist für den 3. Mai geplant. Die Härtefallhilfen zielen auf Unternehmen, die aufgrund besonderer Fallkonstellationen von den Programmen der Überbrückungshilfe und der November- oder Dezemberhilfe ausgeschlossen sind. Als Beispiel nannte Dulig das Traditionsrestaurant Barthels Hof in Leipzig. Es war 2015 niedergebrannt und die Besitzer konnten 2020 keinen aktuellen Umsatz als Grundlage für die Antragsstellung nachweisen, da es noch nicht wiedereröffnet war. Die Hilfe käme aber auch für Selbstständige infrage, die aufgrund längerer Krankheiten oder Pflege von Angehörigen schon vor Beginn der Corona-Pandemie weniger Einnahmen erwirtschaften konnten und deshalb jetzt keine Überbrückungshilfen bekommen haben.
„Da das bestehende System der Unternehmenshilfen wirklich sehr umfassend ist und nur wenige echte Lücken lässt, rechnen wir nicht mit sehr vielen Fällen“, betonte jedoch der Wirtschaftsminister. Die Überbrückungshilfe III ist auf Forderung der Länder noch einmal erweitert und verbessert worden und deckt jetzt fast alle Fallgruppen ab. Die Inanspruchnahme wird sich auf wenige außergewöhnliche Einzelfälle beschränken.
Die Härtefallhilfen sollen einen Leistungszeitraum Juni 2020 bis Juni 2021 umfassen. Leistungsvoraussetzungen sind unter anderem, dass eine pandemiebedingte Existenzbedrohung des Antragstellers vorliegt und er aus den Bundesprogrammen keine Unterstützung erhalten kann.
Ausgezahlt wird das Geld als Zuschuss zu bestimmten betrieblichen Fixkosten. Insgesamt können bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen beantragt werden. Für die Antragstellung wird derzeit ein länderübergreifendes Portal auf Basis des Verfahrens für die Überbrückungshilfe programmiert. Mit der Bearbeitung und Umsetzung des Programmes wird die Sächsische Aufbaubank (SAB) beauftragt. „Die Programmierung läuft bereits. Und ich bin mir sicher, dass wir alle den Termin einhalten werden“, versprach Dulig.
Insgesamt stellt der Bund den Ländern für Härtefälle einmalig 750 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder müssen die Hilfen mitfinanzieren. Das Programm steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Haushalts- und Finanzausschuss des sächsischen Landtages.