Am Dienstag, als Sachsens Staatsregierung über die Verlegung der Winterferien und den Stufenplan zur künftigen Wiederöffnung von Schulen und Kitas beriet, konnte man das Ergebnis erst kurz vor Mitternacht verkünden. Wenn an diesem Freitag die Kabinettssitzung die neue sächsische Corona-Schutzverordnung beschließt, dürfte es ebenfalls spät werden. Denn gerungen wird dann um etliche brisante Details.
Kontaktbeschränkungen
Hier muss sich zeigen, ob Sachsen tatsächlich allen Vorgaben des Bundes folgt oder sich für Öffnungsklauseln entscheidet. Vor allem der Punkt, dass unter 14-Jährige künftig mitgezählt werden sollen, wenn es um die Einhaltung vorgeschriebener Höchstzahlen bei Treffen zwischen Mitgliedern eines Hausstandes mit einer weiteren Person geht, bleibt umstritten. Kritiker befürchten, dass zum Beispiel Alleinstehende mit Kind dadurch extrem isoliert werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Hier löst die Empfehlung von Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD), die Auslastung von Bussen und Bahnen künftig auf bis zu 25 Prozent zu begrenzen, viel Unverständnis aus. Kritiker halten diese Maßnahme in der Praxis weder für umsetzbar noch für sinnvoll. Verkehrsunternehmen verweisen darauf, dass sie ohnehin schon finanziell unter gesunkenen Fahrgastzahlen leiden und eine derart stark reduzierte Beförderung nicht wirtschaftlich ist. Aus ihrer Sicht ist der ÖPNV auch kein Corona-Hotspot, der für viele Infektionen sorgt.
Betriebskantinen
Auch die geplante Schließungsverfügung für Betriebskantinen und Mensen sorgt für Wirbel. Erlaubt sein soll künftig nur noch die Lieferung und Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz. Dazu kommt eine äußerst unklare Formulierung im Entwurf, wonach das Kantinenverbot nur gilt, „soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen“. Koalitionsintern wurde daher im Vorfeld eine Klarstellung oder eine Änderung der bestehenden Hygienekonzepte gefordert.
15-Kilometer-Begrenzung
Im Gegensatz zu anderen Punkten entschied sich der Bund hier für eine lockerere Variante. Demnach soll in Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten die Aufenthaltsbegrenzung auf maximal 15 Kilometer für Einkaufen oder Sport erst ab Wohnortgrenze gelten. In Sachsen dagegen zählte bisher die eigene Wohnadresse, wodurch der Bewegungsradius hierzulande stärker eingeschränkt wurde. Laut Köpping soll dies so bleiben. Entscheiden wird das allerdings erst eine Kabinettsmehrheit. Zudem ist unklar, ob in Sachsen der dringende Besuch von Verwandten künftig unter die 15-Kilometer-Regel fällt oder nicht.
Polizeikontrollen
Nicht zuletzt bleibt im Freistaat die Kontrolle aller Beschränkungen ein Problem. Die Polizei erklärt, man habe zum Beispiel die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel in die normale Kontrolltätigkeit eingebaut. An Autobahnen oder Bundesstraßen wurde dies bisher aber nicht kontrolliert. Die Ausnahme bildeten die Wintersportgebiete. Diese Kontrollen, so die Ankündigung der Polizei, sollen nun täglich erfolgen.