In Altenberg ist die Zahl der Corona-Infizierten am Mittwoch auf 19 gestiegen. Deshalb hat das Landratsamt Pirna eine Allgemeinverfügung für das gesamte Gebiet der Stadt Altenberg erlassen - alle Ortsteile von Bärenfels bis Zinnwald eingeschlossen. Darin ist festgelegt, dass alle Veranstalter, Gastronomie- und Sportstättenbetreiber ab jetzt verpflichtet sind, Adresse und Telefonnummer ihrer Gäste aufzuschreiben. Wenn das Landratsamt danach fragt, müssen diese Daten übermittelt werden.
Private Zusammenkünfte bleiben auf 25 Personen beschränkt. Das gilt auch für Familienfeiern, Betriebs- und Vereinsfeiern in Gaststätten oder sonstigen Räumlichkeiten. Im öffentlichen Raum dürfen maximal fünf Personen aus dem eigenen oder einem weiteren Hausstand zusammen unterwegs sein. Wenn der Mindestabstand im öffentlichen Raum eingehalten werden kann, dürfen sich auch bis zu 250 Personen zusammenfinden. Groß- und Sportveranstaltungen müssen ohne Publikum stattfinden.
Wieder sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen und im Krankenhaus verboten. Ausnahmen für enge Angehörige gelten nur für Geburts-, Kinder- und Palliativstationen und im Hospiz. Mitarbeiter des Jugendamtes und Personensorgeberechtigte dürfen jedoch weiterhin Hausbesuche machen. Die Sonderregeln für Altenberg gelten so lange, "bis die Zahl der Infizierten in der Stadt Altenberg kleiner als fünf ist."
Auch die Schließung des Glückauf-Gymnasiums und des Sportinternats in Altenberg hat das Landratsamt inzwischen mit einer Allgemeinverfügung begründet. Eine Lehrkraft und vier Schüler wurden positiv auf das Coronavirus getestet. Weil in diesem Fall die Lehrkraft in allen Klassen der Schule unterrichtet hat, lasse sich der Kreis von Kontaktpersonen kaum noch einschränken, schreibt das Landratsamt. Deshalb entschied sich das Gesundheitsamt, alle Schüler und Lehrer unter Quarantäne zu stellen. Schule und Internat dürfen bis auf Widerruf nicht betreten werden. "Ein milderes Mittel zur Abwehr der bestehenden Infektionsgefahr ist nicht ersichtlich", steht in der Verfügung zur Schulschließung. Die Anordnung gelte bis auf Widerruf des Gesundheitsamtes. (sik)
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