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SOE: So läuft die Notbetreuung an den Schulen

Ab Mittwoch ist grundsätzlich nur noch Fernunterricht möglich. Damit sich das ändert, braucht es sinkende Corona-Zahlen und dann noch eine Woche Zeit.

Von Gunnar Klehm
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Ab Mittwoch werden viele Klassenzimmer wie hier in der Grundschule in Königstein wieder verwaist sein.
Ab Mittwoch werden viele Klassenzimmer wie hier in der Grundschule in Königstein wieder verwaist sein. © Daniel Schäfer

Am Montagmorgen meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) für den Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen Inzidenzwert von 211,7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Das hat Konsequenzen für den Betrieb an Schulen und Kindertagesstätten. Denn der Wert liegt damit nach drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165. Das ist der Grenzwert, der mit Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes am 23. April nun in ganz Deutschland für Schulen und Kitas gilt.

Wie das Landratsamt am Montag mitteilte, werden entsprechend der Bundesnotbremse Schulen, Horte, Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen (unter anderem Tagesmütter und Tagesväter) ab Mittwoch schließen.

Ausnahmen gibt es lediglich für die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen und in den verschiedenen Abschlussklassen. Hierzu zählen auch die 4. Klassen an den Grundschulen. Diese Kinder und Jugendlichen können ihre Schulen weiterhin im besuchen. Allerdings ist auch das nicht regulär, sondern nur im Wechselunterrichtsmodell möglich. Das heißt, es soll nicht mehr im normalen Klassenverband unterrichtet werden. Welche Form des Wechselmodells praktiziert wird - ob täglicher Wechsel oder wöchentlicher -, entscheiden die Schulen selbst.

Ist eine Notbetreuung gewährleistet?

An den Grundschulen, Horten, in den Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegestellen wird jedoch eine Notbetreuung eingerichtet, unabhängig davon, wie hoch die Sieben-Tage-Inzidenz ist. Sachsen hat detailliert die Berufsgruppen aufgeführt, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Dazu zählen neben Gesundheitsvorsorge und Pflege auch Sicherheit und Ordnung, Sicherstellung von Infrastruktur und Versorgung, Ernährung, Waren des täglichen Bedarfs sowie Bildung und Erziehung. Nur die Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 mit einem Anspruch auf Notbetreuung erhalten auch eine Hortbetreuung. Die bisher von Arbeitgebern unterzeichneten und in den Einrichtungen vorgelegten Bescheinigungen dazu behalten ihre Gültigkeit, heißt es vom Freistaat.

In einer Information zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes teilt das Sächsische Kultusministerium außerdem mit, dass "vor Ort im eng begrenzten Einzelfall zur Vermeidung überbordender Härte gegenüber dem Kind eine Entscheidung zur Aufnahme in die Notbetreuung möglich ist".

Wann wird wieder gelockert?

Ein Ausreißer der Inzidenz-Werte nach oben oder unten führt nicht sofort zu veränderten Maßnahmen. Erst wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz für den Landkreis über 165 liegt, muss gehandelt werden. Das ist nun der Fall. Am Sonnabend, 24. April, vermeldete das RKI für den Landkreis mit 175,1 erstmals einen Wert über 165. Das setzte sich am Sonntag (180) und am Montag (211,7) fort.

Damit Eltern, Schulen und Kitas wenigstens ein bisschen Zeit haben, sich darauf einzustellen, sieht das Gesetz vor, dass erst am übernächsten Tag Schließungen verfügt werden. Deshalb sind nicht sofort am Dienstag, sondern erst am Mittwoch Schulen und Kitas nur noch für den Notbetrieb geöffnet.

Damit wieder gelockert werden kann, sind sogar fünf aufeinander folgende Tage nötig, in denen die Inzidenz unter dem Grenzwert liegen muss. Ist das an fünf Tagen der Fall, treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Das bedeutet, dass frühestens eine Woche nach dem ersten Tag, an dem der Grenzwert von 165 beziehungsweise 100 unterschritten wird, gelockert werden kann.

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