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Die Eltern haben Corona – Kind muss nicht in Quarantäne

Für Geimpfte besteht keine Quarantänepflicht. Mit der neuen Schutzverordnung müssen Schüler und Arbeitnehmer selbst entscheiden.

Von Marvin Graewert
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Da sich der 12-Klässler von seinen Eltern nicht vollständig isolieren konnte, trug er auch zu Hause ständig eine Maske.
Da sich der 12-Klässler von seinen Eltern nicht vollständig isolieren konnte, trug er auch zu Hause ständig eine Maske. ©  Pixabay (Symbolfoto)

Als Laurenz von der Schule nach Hause kam, wartete seine Mutter mit der schlechten Nachricht bereits im Türrahmen: „Dein Vater hat Corona.“ Im Verordnungsjargon heißt das: Kontakt zu einem Hausstandsangehörigen, der sich mit Corona infiziert hat. In Quarantäne mussten sich allerdings nur seine Mutter und seine Geschwister begeben: „Weil du als Einziger geimpft bist, musst du nicht in Quarantäne“, übermittelt sie die Anordnung des Gesundheitsamts.

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