Der Pulli gefällt nicht, das Spielzeug wurde doppelt geschenkt. Doch bei einwandfreier Ware ist nach wie vor kein Händler zum Umtausch verpflichtet. „Viele sind aber kulant und lassen sich darauf ein“, sagt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE). Der Händler kann aber selbst entscheiden, was er dem Kunden anbietet. Das kann ein Gutschein sein, Geld zurück oder ein gleichwertiges Produkt. Das Problem: Wegen der Pandemie sind die meisten Läden voraussichtlich bis 10. Januar geschlossen. Das bedeutet, dass ein Umtausch im stationären Handel erst möglich ist, wenn die Geschäfte wieder öffnen dürfen.
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