Für die Einzelhändler in der Sächsischen Schweiz und im Osterzgebirge gelten seit dem 6. April neue Regelungen. Kunden müssen künftig nicht nur vorab einen Termin vereinbaren, sondern auch einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen, bevor sie im Laden einkaufen dürfen. In der Praxis sind oft auch Spontantermine möglich, wenn weniger Kunden im Geschäft sind, als es die Kapazität hergibt. Das gilt für alle Geschäfte, die nicht Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Die Testpflicht gilt unter anderem für Modeläden, Elektronikgeschäfte, Handel mit Sportwaren oder Möbelläden. Das hat das Landratsamt in Pirna per Allgemeinverfügung festgelegt, die vorerst bis 18. April gilt. Läden können damit unabhängig von der Wocheninzidenz im Landkreis geöffnet bleiben. Ohne Test und Voranmeldung dürfen dagegen weiter Buchläden, Optiker, Baumärkte, Paket-Shops, Lotto-Geschäfte, Drogerie- und Lebensmittelmärkte öffnen.
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