Bautzen. Allerorten ist Freizeitsport derzeit verboten, doch Training auf Rezept bleibt auch im Teil-Lockdown in den nächsten Wochen erlaubt. Eine etwas umstrittene Formulierung in der sächsischen Corona-Schutzverordnung sorgte vorübergehend für Verwirrung bei einigen Rehasport-Anbietern. Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurden nun Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen veröffentlicht. Auch der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationsverband informierte seine Mitglieder noch einmal konkret zum Thema, weil es viele Nachfragen gab. Der Verordnung ist zu entnehmen, dass der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in zertifizierten Gruppen in Sachsen nach der Verordnung vom 30. Oktober 2020 weiterhin erlaubt ist. Wie bislang in weiteren acht Bundesländern.
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