Der Landkreis nutzt die Chance, in der Sächsischen Schweiz und im Osterzgebirge inzidenzwertunabhängige Lockerungen der Corona-Verordnungen einzuführen. Wie die Behörde am Donnerstag informierte, werden mit Wirkung ab 6. April folgende Lockerungen erlassen:
Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist erlaubt.
Die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie z. B. Kosmetik- und Tattoostudios, mit zweimal wöchentlicher Testung des Personals, ist zulässig. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Die Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung ist möglich. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten. Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst vom 6. April bis einschließlich 18. April 2021. Darüber hinaus gelten u. a. die Regelungsinhalte der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und weitergehender erlassener Rechtsvorschriften. (SZ)
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