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SOE: Gericht bestätigt Testpflicht für Kreistag

Die Sitzung am Montag in Pirna kann trotz einer Klage von AfD-Räten stattfinden. Sie scheitern mit ihrem Eilantrag.

Von Gunnar Klehm & Domokos Szabó
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AfD-Kreisrat Steffen Janich. „Wir bestehen auf der freien Ausübung unseres Mandates und auf der körperlichen Unversehrtheit“
AfD-Kreisrat Steffen Janich. „Wir bestehen auf der freien Ausübung unseres Mandates und auf der körperlichen Unversehrtheit“ © Daniel Förster

Der Pirnaer Landrat Michael Geisler (CDU) kann von den 86 Kreisräten verlangen, dass sie sich vor der Sitzung des Kreistags am 22. März auf Corona testen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden bestätigt und damit einen Antrag der AfD-Kreistagsfraktion auf einstweiligen Rechtschutz zurückgewiesen. Dabei ließ das Gericht offen, ob sich der Landrat bei der Anordnung der Testpflicht auf die sächsische Corona-Schutzverordnung stützen kann. Als Hausherr jedenfalls könne er das verfügen.

Die AfD-Räte, darunter der suspendierte Polizist Steffen Janich und der Landtagsabgeordnete Norbert Mayer, fürchten um ihre "körperliche Unversehrtheit" durch einen Test und verweisen auf ihr Recht auf eine freie Ausübung des Mandats.

Vonseiten der Partei gab es den Vorschlag, testwillige und testunwillige Räte an getrennten Orten versammeln zu lassen und sie per Videokonferenz zusammenzuschalten. Dies hätte das Gericht als "milderes Mittel" werten können, mit dem der als härter eingeschätzte Corona-Test hätte abgewendet werden können.

Allerdings sei ein Probelauf zu einer solchen Videokonferenz an technischen Unzulänglichkeiten wie langsamen Internetverbindungen gescheitert. "Und Abstimmungen haben wir mit den vorhandenen technischen Möglichkeiten überhaupt nicht hinbekommen", so Geisler.

Beschlüsse könnten angefochten werden

Der AfD-Kreisrat und Landtagsabgeordneter André Barth erklärte am Montagnachmittag im Kreisausschuss, dass er nicht am selben Abend folgenden Kreistag teilnehmen wird. "Es ist inakzeptabel, wenn wir unser Mandat im Kreistag nur ausüben dürfen, wenn wir uns testen lassen", sagte er.

Der Landrat erklärte, dass er alles versucht habe, das Betretungsverbot des Schulgeländes ohne Test abzuwenden. Er habe sich auch noch mal direkt an die Landesregierung gewandt und darauf hingewiesen, dass es nun möglich ist, dass Beschlüsse im Nachhinein angefochten werden. "Ich war aber nicht erfolgreich. Die Testpflicht hat Bestand", sagte Geisler.

Der Kreisrat Alexander Frenzel von Bürger für Freital kommentierte die AfD-Klage mit folgenden Worten: "Das erinnert mich ein bisschen an die Männer im Profi-Fußball. Da gibt es auch einige, die alle fünf Minuten einen theatralischen Rasentod sterben wegen nichts. Da ist das beim Fußball manchmal ansehnlicher."

Der zweite Anlauf, den abgebrochenen Kreisausschuss ordnungsgemäß im Landratsamt durchzuführen, klappte an diesem Montagnachmittag. Die Sitzung vor zwei Wochen hatte Landrat Geisler abgebrochen, weil zwei AfD-Kreisräte nicht den Mund-Nasen-Schutz ordnungsgemäß tragen wollten. Zu ihnen gehörte auch Norbert Mayer (AfD). Als dieser nun erneut vom Landrat ermahnt wurde, wies Mayer darauf hin, dass er inzwischen ein Attest hat.

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Körner, hatte im Vorfeld der Sitzung angeregt, nur Atteste von Amtsärzten zu akzeptieren. Das lehnte der Landrat aber ab. Es gäbe keinen Grund, jedes Attest anzuzweifeln.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zur Testpflicht kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht Bautzen erhoben werden. Die AfD kündigte bereits am Wochenende an, die Kreistagssitzung anzufechten, sollten Räte wegen ihrer Testverweigerung ausgeschlossen werden.

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