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Corona-Demo: Leisnig fordert Konsequenzen

Bei der Versammlung auf dem Markt in Leisnig sind am Montag Regeln nicht eingehalten worden. Droht der Entzug der Zulassung für weitere Zusammenkünfte?

Von Frank Korn
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Bei der Kundgebung in Leisnig hatte die Polizei aufgefordert, die bestehenden Regeln einzuhalten, auf ein Eingreifen aber verzichtet.
Bei der Kundgebung in Leisnig hatte die Polizei aufgefordert, die bestehenden Regeln einzuhalten, auf ein Eingreifen aber verzichtet. © Erik-Holm Langhof

Leisnig. Die Umstände bei der Kundgebung „Wir wollen leben“ gegen die Corona-Maßnahmen in Leisnig sind auch der Stadtverwaltung nicht verborgen geblieben.

Bei der Veranstaltung ist die Zahl der angemeldeten Teilnehmer um ein vielfaches überschritten worden. 25 Personen hatten die Veranstalter vorausgesagt, vor Ort waren knapp 120. „Die Organisatoren haben sich also nicht an ihre eigenen Angaben gehalten“, sagte Bürgermeister Tobias Goth (CDU) auf Nachfrage.

Zudem seien die gesetzlichen Corona-Bestimmungen nicht eingehalten worden. Weder war der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Personen gewahrt, noch trugen alle die vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung.

Diese Umstände haben die Stadt bewogen, sich an das Landratsamt Mittelsachsen als Genehmigungsbehörde für solche Kundgebungen zu wenden. Es sei zu prüfen, ob dies noch einmal zugelassen werde, so der Leisniger Bürgermeister. Nach seinen Informationen haben die gleichen Veranstalter bis zum März 2022 für jeden Montag eine Kundgebung angekündigt.

Corona-Abstandsregeln und Maskenpflicht missachtet

„Der Veranstalter wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen nochmals ausdrücklich hingewiesen. Konsequenzen müssten im Wiederholungsfall geprüft werden“, sagte André Kaiser, Pressesprecher des Landratsamtes Mittelsachsen, auf Nachfrage.

Für das Verhalten der Polizei an diesem Abend, die trotz der Verstöße nicht eingegriffen hatte, zeigt Tobias Goth Verständnis. „Die Beamten hatten mit 25 Teilnehmern gerechnet, vor Ort waren wesentlich mehr“, so Goth. Die Polizei hatte den Versammlungsleiter mehrfach aufgefordert, alle Teilnehmer auf die derzeit geltenden Hygienebestimmungen zu sensibilisieren.

Trotz dessen wurden Abstandsregeln missachtet und das Tragen einer Maske größtenteils verweigert. Auf ein Eingreifen verzichteten die Beamten jedoch an diesem Abend.

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